Bericht / Dokumentation

Analyse des Jugendmedienschutzsystems. Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Hans-Bredow-Institut

Strukturebene: Bund

Die Neukonzeption des Jugendmedienschutzes 2003 hat das Niveau des Jugendschutzes verbessert – Die neuen Systeme der „Regulierten Selbstregulierung“ spielen sich ein – Defizite gibt es im Vollzug der gesetzlichen Regelungen – Die Regulierung von Bund und Ländern sollte wegen der Konvergenz im Medienbereich weiter verzahnt werden.

 

Das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung stellte am 30. Oktober 2007 die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Jugendmedienschutzes vor. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Länder hat das Institut untersucht, ob und inwieweit der Jugendmedienschutz effektiv funktioniert. Die Untersuchung analysiert das Jugendschutzgesetz des Bundes und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder, die beide 2003 in Kraft traten.

 

Insgesamt hat die Novelle 2003 das Niveau des Jugendschutzes verbessert. Die Einbeziehung von Computerspielen (USK-Kennzeichen) in das vom Kino bekannte System der Altersfreigaben im Jugendschutzgesetz bringt – trotz der teilweise berechtigten Kritik – eine effektivere Vertriebslenkung. Die Evaluation belegt, dass sich bei Telemedien und Rundfunk das System der regulierten Selbstregulierung zunehmend als funktionale Regulierungsform erweist. Bei Telemedien, also v. a. Angeboten im Internet, sind mit der Einrichtung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zentralem Ansprechpartner verbesserte Aufsichtsstrukturen entstanden. Allerdings sind die Verfahren bei der KJM zu komplex, so dass es über ein Jahr dauern kann, bis Verstöße geahndet werden. Die Zusammenarbeit von KJM und den Selbstkontrolleinrichtungen Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) spielt sich ein, zum Teil gibt es aber noch Optimierungsmöglichkeiten. Die Stelle jugendschutz.net, die die KJM unterstützt, ist mit ihrer Online-Kompetenz für die Aufsicht bei Telemedien von entscheidender Bedeutung. Ihre Aufgaben sollten jedoch noch klarer zugeschnitten werden.

 

Den Endbericht können Sie unter dem Hyperlink herunterladen.

 

Quelle Pressemeldung des Hans-Bredow-Institutes, Hamburg, 30.10.2007

 

Back to Top