18plus - Intention und Wirkungen des § 41 SGB VIII Hilfen für Volljährige

Institut für soziale Arbeit e.V.

Strukturebene: Bund

Seit dem Inkrafttreten des SGB VIII / KJHG werden jungen Volljährigen Hilfen zur "Weiterführung der Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung" ermöglicht (§ 41 SGB VIII). In der Praxis haben sich hierdurch zahlreiche Angebote des Betreuten Wohnens und der Beratung und Begleitung für junge Volljährige entwickelt. Fundierte Forschungsergebnisse und empirische Grundlagen, die für die jugend- und fachpolitische Auseinandersetzung um die Hilfe für junge Volljährige unerlässlich sind, lagen bislang aber nicht vor.

 

Im Rahmen des durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke und des Landes NRW geförderten Projektes des Instituts für Soziale Arbeit (ISA) „18plus – Intentionen und Wirkungen des § 41 SGB VIII – Hilfen für junge Volljährige“ sollte daher Kernfragen, die im Kontext des § 41 SGB VIII immer wieder gestellt werden, nachgegangen werden: Haben sich die Intentionen des Gesetzgebers nach einer Verbesserung der Hilfen für junge Volljährige erfüllt? Wie sind die Reformen in der Praxis umgesetzt worden? Welche Entwicklungen lassen sich nachvollziehen und wie ist das Leistungsvermögen der Hilfen zu beurteilen? Wie lassen sich die erheblichen regionalen Disparitäten - hinsichtlich der Gewährung bzw. Inanspruchnahme der Hilfe - erklären und zweitens, wie erleben junge Volljährige selbst diese Hilfsangebote und welche Wirkungen lassen sich mit den aktuellen Angeboten erzielen? Unter dem Aspekt der beruflichen und sozialen Integration wurde insbesondere auch die Verkoppelung dieser Leistung der Kinder- und Jugendhilfe mit denen der Jugendsozialarbeit (schulische und berufliche Bildungsangebote, Arbeits- und Beschäftigungsangebote zur sozialen Integration) und mit anderen Bildungsträgern (insbesondere der BA) untersucht.

 

Bezüglich der fachlichen und fachpolitischen Verwertung der Ergebnisse verfolgte das Projekt eine Doppelstrategie: Neben der Erarbeitung von aussagekräftigen Daten für den politischen Beratungsbedarf und den fachlichen Diskurs galt es, mittelfristig Aussagen zur fachlichen Neuorientierung sowie – angesichts der Vielfalt der Hilfearrangements – zu Hilfestandards und zur Qualitätssicherung zu treffen.

 

Die nun vorgelegten Ergebnisse helfen, die anhaltenden Debatten um die Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit der Hilfen für junge Volljährige im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auf ein solides Fundament zu stellen.

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