§ 13 SGB VIII - die Rechtsgrundlage der Jugendsozialarbeit

Christian Hampel / Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.

Strukturebene: Bund

Die Förderung der Jugendsozialarbeit ist fast 20 Jahre nach Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) wieder in die Diskussion gekommen. Besonders nach Einführung des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mehren sich Fragen wie „Ist § 13 SGB VIII noch zeitgemäß?“ und ziehen so die Förderung benachteiligter und beeinträchtigter junger Menschen in Zweifel. Trotzdem gibt es eine Reihe beachtenswerter Beispiele für die Anwendung des § 13 SGB VIII, die einer näheren Betrachtung lohnen und die auch Anregung für andere Träger der kommunalen Jugendhilfe bieten können. Mit diesem Aufsatz über die Förderung der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII möchte die LAG KJS NRW die gegenwärtige Diskussion bereichern und eine Lanze für die Förderung der Jugendhilfe brechen.

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