Kinderschutzbund
Wo möglich, sollten Schulen und Kitas geöffnet werden
Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident(inn)en hat sich der Kinderschutzbund mit der Forderung, Schulöffnung bereits in geeigneten Regionen möglich zu machen, mit einem Brief an Bund und Länder gewandt.
08.02.2021
Kinder und Jugendliche sind in ihren Rechten und ihrer Entwicklung durch die aktuellen Schließungen von Kita und Schule und aller anderen Einrichtungen stark beeinträchtigt. Längere Schließungen beeinträchtigen die Bildungsmöglichkeiten erheblich und werden zu einer Verschärfung von Ungleichheit führen.
Der Kinderschutzbund will aber auch darauf aufmerksam machen, dass Befunde zu sozialen und psychischen Beeinträchtigungen im Lockdown vorliegen. Diese sollten künftig stärker bei der Abwägung der Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche benötigen den Kontakt zu Gleichaltrigen und Spielräume außerhalb des Elternhauses, um gut aufzuwachsen. „Der Lockdown nimmt Kindern und Jugendlichen wichtige Räume und zentrale Erfahrungen. Die Belastungen dürfen wir nicht ignorieren“, macht die Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes Prof. Dr. Sabine Andresen deutlich.
Dort, wo sinkende Inzidenzwerte und geeignete Hygienekonzepte es jeweils regional möglich machen, müssten Schulen und Kitas wieder geöffnet werden: „Sobald das Infektionsgeschehen in einer Region soweit gefallen ist, dass über erste Lockerungen nachgedacht werden kann, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn Kindern soziale Kontakte und Bildung weiter vorenthalten werden“ sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes.
Kitaöffnung bringt keine unerwünschte Mobilität
Im Gegensatz zu Einzelhandel oder Dienstleistungsbetrieben, die aus Sorge vor dem Zustrom von Menschen aus anderen Gegenden nicht regional geöffnet werden können, ist die Zuordnung von Kindern und Jugendlichen zu entsprechenden Schulen und Kita eindeutig. Eine Zunahme unerwünschter Mobilität zwischen Regionen ist durch eine Öffnung von Kita und Schule somit nicht zu erwarten. „Die Kultusministerien, Schulträger und Schulen sind nunmehr in der Pflicht, sich mit geeigneten, durch die medizinischen Fachgesellschaften empfohlenen, Maßnahmen auf eine Öffnung vorzubereiten und diese dort, wo es regional möglich ist, auch vorzunehmen, im Sinne einer sinnvollen Güterabwägung zwischen Infektionsschutz und einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ betont Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des DKSB.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund vom 04.02.2021
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