Kindertagesbetreuung

Weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt einen weiteren Gesetzentwurf des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag ein. Mit dieser zweiten Revision sollen weitere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden.

27.03.2014

"Mit dieser zweiten KiBiz-Revision werden wir weitere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen schaffen, indem wir die pädagogische Arbeit stärken, die Erzieherinnen und Erzieher entlasten, Einrichtungen in bildungsbenachteiligten Sozialräumen stärker fördern und die Sprachförderung verbessern", erklärte Familienministerin Ute Schäfer.

Schwerpunkte der zweiten KiBiz-Revision im Einzelnen:

1. Verfügungspauschale
Jede Kita soll zukünftig eine Verfügungspauschale erhalten, mit der die Einrichtung personell verstärkt werden kann. Auf diese Weise bleibt den Fachkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Insgesamt stellt das Land dafür jährlich rund 55 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Träger der Einrichtung entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Geld zum Beispiel für personelle Unterstützung im Rahmen der Mittagsversorgung oder für mehr Leitungs- und Verfügungszeit eingesetzt wird. Denkbar ist auch eine Verwendung der Pauschale für Vertretungen.

2. plusKITA
Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien erhalten zusätzliche Mittel für zusätzliches Personal (mindestens 25.000 Euro pro Jahr). Hierfür stellt das Land jährlich insgesamt rund 45 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

3. Sprachförderung
Künftig wird jedes Kind von Anfang an alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert. Das setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung voraus. Dafür sollen die Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, sich zusätzlich zu qualifizieren. Das Land stellt hierfür Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereit. Der Sprachtest Delfin 4 wird für Kita-Kinder 2014 zum letzten Mal stattfinden. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

Die bisher für die Sprachförderung verausgabten 25 Millionen Euro bleiben vollständig im System.

4. Anmeldeverfahren
Das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz legt zum ersten Mal fest, dass Kommunen Eltern innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen müssen. Das bietet sowohl Eltern als auch Kommunen Planungssicherheit. In diesem Zusammenhang haben sich die kommunalen IT-Dienstleister in ihrem Dachverband außerdem auch auf einheitliche elektronische Anmeldesysteme verständigt, die von den Jugendämtern künftig eingesetzt werden können.

Für die zweite KiBiz-Revision stellt das Land jährlich weitere rund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Quelle: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2014

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