Kindertagesbetreuung

VPK: Schutzschirme statt Fallschirme für die Jugendhilfe

Die Reduzierung von Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe - insbesondere bei den sogenannten freiwilligen Leistungen - bringt nicht unerhebliche Risiken für die weitere gesamtgesellschaftliche Entwicklung mit sich.

16.02.2010

Die Zugangschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen werden weiter verschlechtert. Dies dürfte weitere negative Folgen für Städte und Gemeinden haben, da ein Kriminalitätsanstieg begünstigt wird. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) hält hier Veränderungen im politischen Denken und im Handeln für wichtig. 

„So nachvollziehbar Sparzwänge wegen chronisch leerer Kassen in Städten und Gemeinden auch sein mögen, so kurzsichtig und falsch ist es gerade im präventiven Bereich im Nahumfeld von Kindern und Jugendlichen durchgängig Kürzungen bei wichtigen Angeboten vorzunehmen“, so Michael W. Budig, Präsident des VPK, nach einer Präsidiumssitzung. 

Freizeit- und Unterstützungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche in erreichbarer Nähe sind wichtige Anlauf- und Auffangstationen, die erhalten werden müssen. Ein rigoroser Abbau dieser Infrastruktur beschleunigt negative Entwicklungen und verursacht nachhaltige Kostensteigerungen.

„Mit einem Wimpernschlag und ohne große Diskussionen wurden Milliarden für die Abwrackprämie, zur Rettung der Banken und für die Stabilisierung von Großkonzernen bereitgestellt. Für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche hingegen werden keine Schutzschirme, sondern höchstens Fallschirme zur Verfügung gestellt. Der Staat stellt nach Auffassung des VPK zunehmend weniger die wichtige Für- und Vorsorge bei der Erhaltung von notwendiger Infrastruktur sicher und entfaltet somit auch eine unzureichende Wirkung für eine zukunftsweisende Familien- und Gesellschaftspolitik“, so Budig weiter.

Auch in der Kindertagesbetreuung zeichnet sich ein seitens des VPK schon frühzeitig aufgezeichnetes Szenario ab: Der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ab dem Jahr 2013 rückt in weite Ferne. Wichtig ist hier eine gleichberechtigte Einbindung von privat-wirtschaftlichen Trägern in die Förderung bei der Kindertagesbetreuung, um die angestrebten Ziele beim Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2013 auch tatsächlich realisieren zu können. Diesen bestehenden Zusammenhang haben aber leider weiterhin verschiedene Bundesländer noch nicht erkannt und auch auf Bundesebene wird in der Umsetzung der gesetzlichen Gleichstellung aller Leistungsanbieter nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz unverständlicherweise gezögert. Familien sind aber überwiegend auf zwei Einkommen angewiesen. Deshalb ist für sie die Sicherstellung der Betreuung ihrer Kinder auch unter drei Jahren dringend und unabdingbar..

„Ohne ausreichende Betreuungsplätze wird es auch keine ausreichenden Geburten geben. Insoweit geht es in dieser Frage auch um die Zukunftsfähigkeit eines ganzen Landes. Deshalb ist hier eine Rahmensetzung durch den Bund erforderlich und kein Hang zur Kleinstaaterei, wie er sich in den letzten Jahren leider auch in der Kinder- und Jugendhilfe zum Nachteil von hilfebedürftigen Kindern und ihren Familien abgezeichnet hat“, erklärt der VPK-Präsident abschließend. 

Quelle: PM Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 16.02.2010

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