Kindertagesbetreuung
Verwaltungsvorschrift zur Sprachförderung für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) tritt in Baden-Württemberg in Kraft
Mit der Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift SPATZ tritt heute, am 01. August 2012, in Kraft.
01.08.2012
"Wir schaffen jetzt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit, indem wir allen Kitas ein Programm zur Sprachförderung ermöglichen", sagte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL. Mit dem neuen Gesamtkonzept werde eine frühkindliche Sprachförderung aus einem Guss erreicht. Die Landesregierung komme damit dem langjährigen Wunsch von Trägern und Kindertageseinrichtungen nach und vereinfache das Antragsverfahren erheblich.
Um die Förderung aller Kinder mit Zusatzbedarf zu ermöglichen, wurden die nebeneinander existierenden Programme zur Sprachförderung im frühkindlichen Bereich HSL (vorschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe), ISK (intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) konzeptionell, strukturell und abwicklungstechnisch unter dem Dach von SPATZ verbunden. Damit möglichst viele sprachförderbedürftige Kinder ab dem neuen Kindergartenjahr von SPATZ profitieren, können die Anträge bis 30. November gestellt werden. Die SPATZ-Richtlinie lässt dabei einen Beginn der Fördermaßnahmen bereits ab September zu.
Die in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift SPATZ kann unter <link http: www.sprachfoerderung-bw.de>www.sprachfoerderung-bw.de abgerufen werden.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 01.08.2012
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