Kindertagesbetreuung

ver.di zu Kita-Öffnung: Sicherheit für Kinder, Eltern und Beschäftigte gewährleisten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert bei der Öffnung der Kitas die Sicherheit für Kinder, Eltern und Beschäftigte zu gewährleisten. Bei der jetzt bevorstehenden Ausgestaltung der Beschlüsse müsse der Infektionsschutz oberste Priorität haben. ver.di begrüsst die schrittweise Öffnung, mahnt aber notwendige Vorsicht walten zu lassen und die begrenzten Kapazitäten vor Ort zu beachten.

11.05.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidungen der Bundesregierung und der Länder zur stufenweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung. „Die stufenweise Öffnung der Kitas ist ein notwendiger und wichtiger Beitrag, um den Anspruch auf frühkindliche Bildung zu verwirklichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in dieser Situation herbeizuführen“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Bei der Ausgestaltung der Beschlüsse in den Bundesländern müsse jetzt der Infektionsschutz der Beschäftigten und der Kinder oberste Priorität haben.

Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten

Ende April hatte ver.di ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Kriterien für die Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie dargelegt werden. Dabei geht es vornehmlich um Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder und Familien nicht zu gefährden. Zudem müsste die Kita-Betreuung dem epidemiologischen Geschehen angepasst und gleichzeitig die Bedürfnisse von Beschäftigten, Eltern und Kindern berücksichtigt werden. Um das weitere Vorgehen und die besten Lösungen zu beraten, fordere ver.di gemeinsame Gespräche zwischen Politikern, Eltern, Trägern und der Gewerkschaft als zuständiger Vertretung der Beschäftigten. Dazu werde ver.di zeitnah das Gespräch mit allen relevanten Akteuren suchen.

ver.di begrüße, dass den Ländern ein Spielraum zugestanden wurde, mit dem auf das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort eingegangen werden soll. Dadurch solle es beispielsweise zu sofortigen Einschränkungen der Lockerungen kommen, wenn 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis innerhalb der letzten 7 Tage nachgewiesen werde. Damit stünden die Länder in großer Verantwortung, erklärt die Gewerkschafterin.

Kapazitäten vor Ort beachten

Die Tatsache, dass die Angebote der Notbetreuung auch von Eltern, die anspruchsberechtigt seien, nicht in vollem Maße genutzt wurde, mache deutlich, dass auch die Eltern größtmögliche Vorsicht walten lassen. Bundesweit stehe nur eine begrenzte Anzahl von Fachkräften zur Verfügung. Schon vor der Corona-Pandemie bestand eine problematische Fachkräftesituation. Diese verschärfe sich nun durch viele Fachkräfte, die aufgrund des Alters oder gesundheitlicher Aspekte zur Risikogruppe gehören.

„Mit den jetzt gefassten Beschlüssen werden die Regelungen für die betreuungsberechtigten Personen ausgeweitet. Nun werden dringend valide Berechnungen benötigt, die zeigen, welche Betreuungskapazitäten unter den notwendigen Gesundheits- und Infektionsschutzmaßnahmen überhaupt vorhanden sind“, so Bühler. Verantwortungsbewusstes Handeln setze voraus, dass Entscheidungen über die Ausweitung von Betreuungsansprüchen nur unter Beachtung realer Kapazitäten der Einrichtungen vor Ort getroffen werden könnten. Alle weiteren Öffnungsmaßnahmen stünden unter dem Vorbehalt, dass sie bei Rückschlägen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Allen Beteiligten müsse klar sein, dass ein Regelbetrieb in den Kitas auf absehbare Zeit nicht möglich sein werde.

Hintergrund

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hatten gemeinsam mit Bundesjugendministerin Giffey beschlossen, die Kindertagesbetreuung schrittweise wieder zu öffnen und einen Vier-Stufen-Plan vorgelegt. Demnach soll über eine erweiterte Notbetreuung und einen eingeschränkten Regelbetrieb schließlich zum vollständigen Regelbetrieb zurück gekehrt werden.

Weiterführende Informationen zum Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung mit Hinweisen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern stellt das Bundesfamilienministerium zur Verfügung. 

Quelle: ver.di-Bundesvorstand vom 07.05.2020

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