Kindertagesbetreuung

ver.di NRW sieht Fachkräftemangel weiterhin als großes Problem der Kitas

Der am 07. Mai 2019 von der Landesregierung verabschiedete Referentenentwurf des NRW-Familienministers Stamp zur Kibiz-Reform geht in die richtige Richtung, kann aber laut dem NRW-Landesverband ver.di ohne Lösung des Fachkräftemangels nicht zur Verbesserung der Situation in Nordrhein-Westfalen beitragen.

14.05.2019

„Wir begrüßen sehr, dass das Kibiz nun überarbeitet wird. Allerdings haben wir den Referentenentwurf schon viel früher erwartet“, erklärte Gabriele Maahn, Landesfachbereich Gemeinden in NRW. „Grundsätzlich beinhaltet der Entwurf einige positive Elemente, wie die Einbindung der Beschäftigten bei der Evaluation des Gesetzes. Eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten kann aber nicht mit dem vielerorts herrschenden Personalmangel umgesetzt werden. Wenn Kolleginnen und Kollegen die neuen Öffnungszeiten abdecken sollen, müssen sie aus den Kernarbeitszeiten entzogen werden. In vielen Einrichtungen ist die Arbeit aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels aber schon mit den aktuellen Öffnungszeiten kaum zu leisten.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für den Bereich der Kindertagesstätten seit Jahren einen verbindlichen Fachkraft-Kind-Schlüssel, mindestens nach den Empfehlungen der OECD. Dafür müssten die Finanzmittel noch weiter erhöht werden. „Neue Kitas können zum Teil nicht eröffnet werden, da nicht genug Personal zur Verfügung steht. Grundlage aller Neuerungen und guter Ideen muss also eine Strategie zur Lösung des Fachkräftemangels sein, der nur über die Aufwertung des Berufs funktionieren kann“, so Maahn weiter.

Referentenentwurf zur KiBiz-Reform

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 2019 den Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Er geht jetzt in die Verbändeanhörung. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 investiert Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung. Mit der Gesetzesnovelle ist die Grundlage zur Umsetzung des Pakts für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen gelegt.

Familienminister Stamp betonte: „Nach Jahren des Stillstands wird das KiBiz grundsätzlich reformiert und modernisiert. Wir schaffen damit starke Rahmenbedingungen für gute frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kinder und sorgen für mehr Familienfreundlichkeit.“

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte:

1. Mehr Qualität

Künftig stehen knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.

2. Eine Platzausbaugarantie

Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

3. Ein weiteres beitragsfreies Jahr

Die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Fachkräfteoffensive soll Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver machen

Neue Plätze erfordern auch neues Personal. Die Landesregierung wird eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung (piA) einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung ermöglicht den Einsatz zusätzlichen Personals.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden

Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird.

Kindertagespflege soll qualitativ weiterentwickelt werden

Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen.

Der Referentenentwurf: Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes (PDF, 1,8 MB) steht zum Download auf den Seiten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung.

Quelle: ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2019 / Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 07.05.2019

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