Kindertagesbetreuung

VAMV: Erhöhung Betreuungsgeld statt bundesweite Qualitätsstandards für Kitas ist verfehlte Politik

Der Verband alleinerziehender Mütter und Vater e.V. fordert die Abschaffung des Betreuungsgeldes.

31.07.2014

Pünktlich zum ersten Geburtstag des Betreuungsgeldes bestätigt die aktuelle Studie des Deutschen Jugendinstituts die seit langem geäußerte Kritik: Das Betreuungsgeld   ist ein Anreiz für Familien, das Geld im Haushalt einzuplanen und entgegen ihres Wunsches auf öffentliche Betreuung und das dortige frühkindliche Bildungsgebot zu verzichten.
 
„Das Betreuungsgeld setzt eindeutig die falschen Signale und muss abgeschafft werden“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Vater e.V. (VAMV). „Stattdessen brauchen besonders Alleinerziehende gute, verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote auch zu Randzeiten und am Wochenende“, so Schwab. Der VAMV fordert die Politik auf, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas gesetzlich zu verankern.
 
Anstatt auf den Ausbau und die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu setzen, hält die Politik stur an einer auch gleichstellungspolitisch fatalen Leistung fest. Die Mittel für das Betreuungsgeld fehlen beim quantitativen sowie qualitativen Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungsangebote. Mit dem Betreuungsgeld werden wertvolle Ressourcen verschwendet.
 
Alleinerziehende wollen für sich und ihre Kinder genug eigenes Geld verdienen, um ihre Existenz langfristig selbstständig sichern zu können. Ohne eine zu den Arbeitszeiten passende Kinderbetreuung werden sie von der Politik daran gehindert. „Alleinerziehende brauchen kein Betreuungsgeld, sondern gute Kitaplätze“, betont Schwab.
 
Der VAMV hält das Betreuungsgeld für verfassungswidrig und erwartet mit Spannung das dazu ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Politik von der Rechtsprechung auf die Sprünge helfen lässt“, so Schwab.
 
<link https: www.vamv.de stellungnahmen.html _blank external-link-new-window external link in new>Die Stellungnahme des VAMV zum Betreuungsgeld

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Vater e.V. vom 31.07.2014

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