Kindertagesbetreuung

Unterzeichnung des ersten „Gute-KiTa-Vertrags“ in Bremen

Das Bundesfamilienministerium unterzeichnet heute, am 25. April 2019, den „Gute-KiTa-Vertrag“ mit Bremen. Es ist der erste von 16 „Gute-KiTa-Verträgen“, die in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden. Die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern ist damit gestartet.

25.04.2019

Unterzeichnet wurde der Vertrag im Bremer Rathaus durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. Anwesend war auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und kommen sehr gut voran. Es freut mich sehr, dass Bremen ein so starkes Paket an Maßnahmen angehen wird. Aus den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wissen wir: nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt – zum Beispiel die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder die Qualifizierung von Fachkräften. Außerdem zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Der Großteil der Mittel wird für Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bremen: Qualität und Gebührenentlastung

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien.

Bürgermeister Sieling: "Bildung ist der Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Und Bildung fängt bereits in Krippe und Kindertagesstätte an. Ich freue mich sehr, dass wir als erstes Bundesland nun das 'Gute-KiTa-Gesetz' umsetzen und so noch mehr in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investieren. So schaffen wir gute und gleichberechtigte Startmöglichkeiten für alle Kinder."

Senatorin Bogedan: "Wir konnten die Gelegenheit schnell beim Schopf packen, weil wir neben dem gewaltigen Ausbau der Kita-Plätze auch mitten in der Arbeit für notwendige Qualitätsverbesserungen stecken. Diese werden wir natürlich auch weiterhin in Rücksprache mit Trägern und Fachkräften in Kitas vor Ort treffen. Wir wollen ein verlässliches und nachvollziehbares System der Kindertagesbetreuung in den beiden Städten des Landes Bremen verankern. Ein modernes, qualitätskriteriengeleitetes System für die gute Entwicklung, Teilhabe und Bildung der Kinder, für gut ausgebildete und zufriedene Fachkräfte, Transparenz und Unterstützung für Eltern und Träger sowie enge Verknüpfungen zu den Akteuren in den Stadtteilen. Ziel ist es, eine ineinandergreifende Förderung aller Kinder entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie mit guter Bildung von Anfang an zu schaffen."

In den nächsten Wochen werden die Verträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes mit dem Saarland und mit Brandenburg unterzeichnet. Termine mit weiteren Bundesländern sind aktuell in Planung.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden sich unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Land Bremen – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

Fachkraft-Kind-Schlüssel

Bremen wird mehr Personal für Kitas in schwierigem Umfeld einsetzen. Ziel ist eine Verbesserung des Personalschlüssels im Land Bremen, der sich an der Relation 1:8,99 der sogenannten Index-Einrichtungen orientiert. Das Land wird in diesen Kitas pro Ganztags-Gruppe für Über-Dreijährige 0,35 Stellen zusätzlich finanzieren. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 400 Gruppen aus Gute-KiTa-Mitteln eine verbesserte Personalausstattung erhalten (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). In Bremen sollen die Mittel auf Basis eines neu entwickelten Kita-Sozialindexes verteilt werden. Bremerhaven entwickelt zurzeit ein ähnliches Steuerkriterium. Diese Instrumente sollen bis spätestens 1. Oktober 2019 in beiden Stadtgemeinden beschlossen sein.

Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 soll neben den bestehenden Aus- und Weiterbildungsformaten ein neues bezahltes und gegebenenfalls praxisintegriertes Ausbildungsformat (auf Basis der aus dem Modellversuch PiA gewonnenen Erkenntnisse) mit voraussichtlich bis zu neun Klassenverbänden je Schuljahr im Land Bremen umgesetzt werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer vergüteten Regelausbildung zu kommen. Außerdem soll die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin für Personen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausgeweitet werden. Um auch hier neue Zielgruppen zu gewinnen, soll nach Abschluss der kostenpflichtigen Weiterbildung eine "Abschlussprämie" im Umfang des Schulgeldes von rund 4.000 Euro gezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen ab 2020 zusätzlich bis zu 275 Ausbildungsplätze angeboten und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden. Die Abschlussprämie könnte für Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die Prämie würde dann 2021 an Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.

Förderung sprachlicher Bildung

Um Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung besser unterstützen zu können, soll in der Stadt Bremen ein standardisiertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren flächendeckend eingesetzt werden. Bremerhaven setzt mit dem Instrument BASIK bereits ein solches Verfahren ein. Die enge Verknüpfung von alltagsintegrierter und kleingruppenorientierter Sprachförderung spielt dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die durchgängige Sprachbildungsarbeit (Kita und Grundschule) vor dem Hintergrund des neuen Bildungsplans 0-10. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten werden derzeit die Bedarfe und Kriterien der Fachkräfte in den Kitas vor Ort beraten. Unter anderem sollen bei der Auswahl eines Instrumentes die realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich des zeitlichen Aufwands in den Kitas, die Eignung für den Einsatz von ein- und mehrsprachigen Kindern und die Verknüpfung mit Bremerhaven berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass das neue Verfahren in Ergänzung zum Sprachstandstest Cito (ein Jahr vor der Einschulung) ab 2020 greift.

Steuerung der Kindertagesbetreuung

Im Land Bremen wird derzeit an einem Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz gearbeitet, mit dem erstmals eine Landesförderung von Kita-Plätzen in den beiden Stadtgemeinden umgesetzt werden soll. Für eine wirksame Qualitätsentwicklung ist die gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards allein nicht ausreichend. Vorgesehen ist deshalb, zum 1. Januar 2020 das Projekt "Entwicklung einer qualitätsorientierten Kita-Steuerung im Land Bremen" aufzulegen. Unter anderem soll für das Land Bremen wissenschaftlich fundiert ermittelt werden, welche zusätzlichen Ressourcen für eine wirksame Qualitätsentwicklung notwendig sind, welche im System vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können und wodurch die Umsetzung bereits entwickelter Qualitätsstandards in der Vergangenheit behindert wurde. Zudem ist es notwendig, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungssystematik zu verankern. Die zunehmenden qualitativen Anforderungen an die Arbeit in Kitas werden in dem bestehenden starren und quantitativ ausgerichteten Finanzierungssystem nicht abgebildet. In dem Teilprojekt soll ein integriertes Steuerungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden, das die Vielzahl von maßnahmenbezogenen Sonderzuwendungen ablöst. Zur verbindlichen Erreichung von Qualitätsentwicklungszielen soll ein geeignetes Monitoring entwickelt werden. Ziel ist auf Basis der bestehenden Erfahrungen in beiden Stadtgemeinden bessere Steuerungsgrundlagen für das Qualitätsmanagement vor Ort zu entwickeln.

Entlastung der Eltern von Gebühren

Mit der Zielsetzung einer durchgängig beitragsfreien Bildung werden alle Familien für Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2019/20 ganztags beitragsfrei gestellt. Damit sollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter gesteigert und der Umfang der Betreuungs- und Förderungsleistung nicht von einer wirtschaftlichen Entscheidung der Eltern abhängig gemacht werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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