Kindertagesbetreuung
Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes: Vertragsunterzeichnung mit den ersten Ländern startet
Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
15.04.2019
Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.
Bremen, das Saarland und Brandenburg machen den Anfang
Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.
Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“
Insgesamt 5,5 Milliarden für mehr Qualität und weniger Gebühren
Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.
Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.
Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz finden sich unter www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019
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