Kindertagesbetreuung

U3-Ausbau: AWO fordert Einhaltung des Rechtsanspruches

Als Trägerin von über 2.200 Kitas in ganz Deutschland erhebt die AWO „AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013“. Hierin fordert die AWO einen Ausbau, der dem tatsächlichen Betreuungsbedarf entspricht, aber gleichzeitig die hohe Qualität der Kindertagesbetreuung garantiert.

02.05.2012

Darüber hinaus fordert die AWO, ausreichende und flexible Betreuungszeiten, und Beitragsfreiheit für alle Kinder, damit diese gleiche Chancen auf frühkindliche Bildung und Betreuung, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort haben.

„Jetzt schlägts´13! Der Kita-Ausbau geht viel zu langsam voran“, kritisierte der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Es ist völlig unklar, wie der ab August 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleistet werden soll. Die Plätze reichen hinten und vorne nicht“, monierte Stadler und ergänzt: „An dem Rechtsanspruch darf trotzdem nicht gerüttelt werden. Wer solche Zusagen macht, der muss sie auch einhalten.“ Vielen Kommunen fehle nicht nur Geld für den Bau von neuen Kitas, sondern auch für die Bezahlung von Fachkräften. „Mit den geplanten Mitteln des Betreuungsgeldes könnten bis zu 50.000 Erzieherstellen geschaffen werden. Damit könnten wir einen enormen Qualitätssprung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung vollziehen“, erklärte der renommierte Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell.

„Die Beschäftigen in unseren Einrichtungen sind tagtäglich mit den Sorgen und Nöten von Eltern in Berührung. Sie erleben nahezu täglich verzweifelte Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz, die leider vertröstet werden müssen. In vielen Einrichtungen sind die Wartelisten so lang, das es keinen Sinn mehr macht, sie fortzuführen“, erklärte der AWO Bundesvorsitzende und Prof. Dr. Sell ergänzte: „Die für das Betreuungsgeld geplanten Mittel gehören in den Kita-Ausbau. Nur so kommen die Mittel bei denjenigen an, die sie wirklich brauchen.“ Der Bund könnte so zum Beispiel besonders klamme Kommunen beim Ausbau unterstützen.  

Die AWO wird in Kürze eine Kampagne zur Umsetzung des Rechtsanspruches starten. Unter dem Motto „jetzt schlägt´s 13 – wer zusagt muss auch aufmachen“ will die AWO für die Umsetzung des Rechtsanspruches werben.  

Die AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013 finden sich <link http: www.awo.org fileadmin user_upload awo_presse_2012 pm_umsetzung_des_rechtsanspruches_2013_01.pdf _blank external-link-new-window external link in new>hier als PDF zum Download.

Quelle: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

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