Kindertagespflege in Baden-Württemberg

Stellungnahme zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung

Die Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. begrüßt die Verhandlungsweise der Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann im Zusammenhang mit dem Prozess zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Als eine eigenständige Säule in den Bildungs- und Betreuungsangeboten werde die Kindertagespflege auf Bundesebene zu wenig miteinbezogen.

21.10.2020

„Die hartnäckige Verhandlungsweise unserer Kultusministerin, Dr. Susanne Eisenmann, im Prozess zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, mit der sie in den Verhandlungen mit dem Bund auf den Einbezug der kommunalen Angebote besteht, ist nur zu begrüßen,“ kommentiert Christine Jerabek, die 1. Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.

Kindertagespflege wird nicht einbezogen

„Bisher kann ich auf der Bundesebene keinen Willen erkennen, die Kindertagespflege hier als Bildungs- und Betreuungsangebot miteinzubinden“, führt Jerabek weiter aus. Kommunale Angebote sollen demnach nur dann gefördert werden, wenn sie der Schulaufsicht unterstehen oder über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen. In der Kindertagespflege Tätige verfügen über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. „Die Kindertagespflege ist eine eigenständige Säule in den Bildungs- und Betreuungsangeboten des Landes, die sich durch hohe Qualität auszeichnet“, gibt Jerabek zu bedenken. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum sie hier nicht miteinbezogen werde.

Ressourcen der Kindertagespflege nutzen

Gerade unter Pandemiebedingungen sei es sinnvoll, dass Kinder einer Familie nur ein Betreuungsangebot annähmen und sich nicht auf verschiedene Institutionen verteilten. Auch ist Jerabek der festen Überzeugung, dass das Land Baden-Württemberg zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung auf die Ressourcen der Kindertagespflege angewiesen ist.

Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 19.10.2020

Redaktion: Kerstin Boller

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