Kindertagesbetreuung

Städtetag begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kinderbetreuung

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil die Gleichwertigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen festgestellt, ein Wahlrecht der Eltern bestehe nicht. In seinem Statement würdigt der Deutsche Städtetag die enormen Ausbauleistungen der vergangenen Jahre und weist zugleich auf den weiter ansteigenden Bedarf hin.

02.11.2017

Der Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy äußert sich in einem Statement zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Kinderbetreuung: „Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Einschätzung des Deutschen Städtetages: Betreuungsangebote in öffentlich geförderter Kindertagespflege und Angebote in Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sind als gleichwertig anzusehen. Ein Recht der Eltern, zwischen dem Nachweis eines Platzes in einer Tageseinrichtung und in Kindertagespflege zu wählen, besteht hingegen ebenso wenig wie ein Wahlrecht zwischen einem Platz in einer Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Trägers und einer Betreuung in einer privaten Einrichtung.

Es besteht daher kein Anspruch der Eltern, einen kostenlosen oder kostengünstigen Betreuungsplatz in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung angeboten zu bekommen. Wenn sie – wie hier geschehen – sich für einen kostenintensiven Platz in einer privaten Einrichtung entscheiden, müssen sie ggf. die Kosten selbst tragen.

Bedarf an Betreuungsplätzen wächst weiter

Der Deutsche Städtetag begrüßt dieses Urteil ausdrücklich, mit dem die Qualität der familiennahen Kindertagespflege ebenso anerkannt wird wie die der Kindertageseinrichtungen. Die Städte haben die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren enorm ausgebaut. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die betreut werden, hat sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf fast 763.000. Gleichzeitig wächst allerdings auch der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Zum einen steigt die Zahl der Geburten an, zum anderen wünschen sich immer mehr Eltern eine Kinderbetreuung für ihren Nachwuchs. Dazu kommen in den vergangenen zwei Jahren etwa 180.000 geflüchtete Kinder bis 6 Jahre mit einem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, die zum Teil bereits betreut werden.

Mehr Engagement von Bund und Ländern 

In aller Regel können die Städte Elternwünsche nach Betreuung ihrer Kinder erfüllen. Wo die Nachfrage sehr hoch ist, konnten Städte noch nicht überall wohnortnahe Plätze anbieten. Die Städte werden aber weitere Plätze schaffen, bis alle Kinder versorgt sind, für die Eltern eine Betreuung wünschen. Klagen sind wegen der Anstrengungen der Städte relativ selten. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, sollten Bund und Länder sich beim weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung finanziell mehr engagieren.“

Quelle: Deutscher Städtetag vom 27.11.2017

Back to Top