Kindertagesbetreuung

Sonnenschutz in Kindertagesstätten bedenkenlos betreiben

Der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Hartmut Schubert (SPD), fordert auf, Sonnenschutzmittel ohne Vorbehalte an Kinder in den Kindertagesstätten zu verabreichen.

15.07.2010

„Sonnenschutz ist bei diesen Temperaturen wichtig, gerade für Kleinkinder. Darum ist es gut, wenn Kindertagesstätten durch Informationen oder Projekte frühzeitig darauf eingehen. Es gibt auch keine Verordnung, die es dem Betreuungspersonal in den Kindertagesstätten untersagt, Kinder mit Sonnenmilch gegen Sonnenbrand zu schützen“, sagte der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Hartmut Schubert (SPD), dem Thüringen Journal des MDR.

Bescheinigungen eines Arztes seien nicht notwendig, um die Kinder mit geeigneten Mitteln vor Sonnenbrand zu schützen. „Sonnenmilch oder Sonnencreme sind Gesundheitspflegemittel, keine Medikamente. Daher benötigen die Eltern im Normalfall auch keine ärztliche Erlaubnis, um die Kinder mit Sonnenmilch eincremen zu lassen“ sagte Dr. Schubert.

Gesundheitsämter hatten in der Vergangenheit hygienische Bedenken angemeldet, wenn das Betreuungspersonal mehrere Kinder nacheinander mit Sonnenschutzmittel eincremt. Dadurch würden leicht Keime von Kind zu Kind übertragen. Erzieherinnen und Erzieher müssten sich deshalb die Hände waschen, bevor sie das nächste Kind mit Sonnenschutzmitteln einreiben. Laut Gesundheitsstaatssekretär steht aber der Schutz der Kinder vor Sonnenbrand über hygienischen Vorbehalten.

Herausgeber: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - Landesjugendamt

 

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