Kindertagesbetreuung

Singen in bayerischen Kitas - Neuer Rahmenvertrag mit der GEMA

Ein neuer Rahmenvertrag schafft Rechtssicherheit in bayerischen Kindertageseinrichtungen. Das kopieren von Noten für Kindertagesstätten ist auch weiterhin im ganzen Freistaat erlaubt. Familienstaatssekretär Hintersberger hat eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

01.09.2017

Mädchen und Buben in bayerischen Kindertageseinrichtungen können weiterhin nach Herzenslust singen. Bayerns Familienstaatssekretär Johannes Hintersberger hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der das Kopieren von Noten für Kindertagesstätten weiter erlaubt:

"In anderen Bundesländern müssen Kita-Träger Einzelverträge abschließen. Diesen bürokratischen Aufwand ersparen wir den über 9.000 bayerischen Einrichtungen. Sie haben durch unseren Rahmenvertrag nicht nur Rechtssicherheit - es entfallen auch umfangreiche Dokumentationspflichten."

Die seit dem Jahr 2011 geltende Vereinbarung zum Kopieren von Musikwerken wird um weitere zwei Jahre verlängert. Damit dürfen Kindertageseinrichtungen weiterhin ganz legal Noten für den eigenen Gebrauch kopieren - die einzelne Nutzung muss nicht gemeldet werden. Wie schon vor sechs Jahren war das Familienministerium hier als Vermittler für die bayerischen Kommunen tätig.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziale, Familie und Integration vom 27.08.2017

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