Kindertagesbetreuung
Senator Zöllner sieht Kita-Angebot berlinweit gesichert
Das Kitaplatz-Angebot ist berlinweit gesichert, auch wenn es regionale Versorgungsunterschiede gibt. Außerdem werden schon im Herbst dieses Jahres rund 1.000 Absolventen der Erzieherschulen zur Verfügung stehen. Das berichtete Senator Jürgen Zöllner gestern vor dem Bildungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
06.05.2011
Berlin hatte zum Stichtag 31.12.2010 über 140.000 genehmigte Kita-Plätze (2007: 133.000). Davon waren rund 123.000 tatsächlich belegt. Die Zahl der belegten Plätze ist seit 2007 um etwa 16.000 gestiegen. Berlinweit, also ohne Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, besteht angesichts der Differenz zwischen genehmigten und real belegten Plätzen von 17.000 Plätzen rechnerisch genügend Kapazität, um die Nachfrage in Berlin abzudecken. Unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Nachfrage- und Angebotsstruktur stellt sich die Lage allerdings differenzierter dar. Die Senatsverwaltung geht derzeit von einer Nachfragesteigerung von 4.700 Plätzen aus. Dabei macht sich der auch im deutschlandweiten Vergleich hohe Versorgungsgrad in Berlin für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren ebenso bemerkbar wie die durch die Gebührenbefreiung noch stimulierte Nachfrage nach Plätzen für Kinder zwischen 3 und 6.
(Versorgungsquote
a) 0 bis unter 3 Jahre: 42,3% - Bund: 17,8%;
b) 3 bis unter 6 Jahre: 94,5% - Bund: 91,6%;
Quelle: Bertelsmann-Studie, Stand 2009)
Auf der Basis der demografischen Entwicklung wird - bezogen auf die Zahl der belegten Plätze 2010 - prognostiziert, dass sich die Nachfrage in den kommenden Jahren deutlich reduziert.
(Mehrbedarf / Minderbedarf 2011: 4.662 | 2012: 3.504 | 2013: 1022 | 2014: - 79 | 2015: - 526)
Ob die genehmigten Plätze diese zusätzliche Nachfrage auffangen können, wird mit den Bezirken gemeinsam analysiert. Es muss geklärt werden, wie viele der genehmigten, aber nicht belegten Kita-Plätze kurzfristig genutzt werden können.
In diesem Zusammenhang wird gelegentlich vorgetragen, dass nicht genügend geeignete Fachkräfte zur Verfügung stünden.
Die Senatsverwaltung hatte auf dieses Problem bereits in den letzten Jahren mit einer deutlichen Erweiterung der Ausbildungskapazität der Erzieherschulen reagiert. Dadurch kommen allein in diesem Jahr deutlich mehr als 1.000 Absolventen aus den Erzieherschulen. Die Zahl der Absolventen steigt auf über 1.300 im kommenden und über 1.700 im übernächsten Jahr. Dadurch werden bereits mit dem Ausbildungsabschluss im Sommer dieses Jahres die nächsten rund 1.000 Erzieher zusätzlich zur Verfügung stehen. Hinzu kamen bereits im Jahr 2010 rund 300 so genannte Quereinsteiger auf der Grundlage der vom Senat neu geschaffenen Regelungen. Im Jahr 2011 ist mit einer noch größeren Zahl von Quereinsteigern zu rechnen.
In der Planung berücksichtigt wird auch eine Rate von etwa 600 jährlich altersbedingt ausscheidenden Erzieherinnen und Erziehern. Durch die neuen Prognosen entsteht ein Zusatzbedarf in der Größenordnung von 680 Erziehern, der durch die Absolventen von 2011 gedeckt werden kann. Auch 2012 stehen aller Voraussicht nach genügend Fachkräfte zur Verfügung.
Als wichtiger Faktor wird auch immer wieder die Immobilienlage genannt. Tatsächlich stehen nicht mehr überall die Flächen zur Verfügung, die bei der Betriebsgenehmigung angemeldet wurden. Das kann auf die Umwidmung von Flächen innerhalb der Kitas zurückzuführen sein, aber auch auf laufende Baumaßnahmen. Es ist davon auszugehen, dass diese Flächen grundsätzlich wieder genutzt werden können.
Wegen der offensichtlichen Versorgungsunterschiede zwischen einzelnen Bezirken und Stadtteilen hat die Senatsverwaltung zu Jahresbeginn eine AG ins Leben gerufen, um die Anstrengungen der Bezirke durch Erarbeitung einheitlicher Planungsgrundlagen und abgestimmter Maßnahmen zu unterstützen. Damit wird auch die Basis für eine zuverlässige gesamtstädtische Berichterstattung zu Bedarfsentwicklung und Bedarfsdeckung gelegt.
Die in § 19 des Berliner Kita-Förderungsgesetzes festgehaltene ausschließliche Verantwortlichkeit der Bezirke für die Kita-Planung wird damit nicht in Frage gestellt. In diesem Gesetz ist auch die Pflicht für die Jugendämter benachbarter Bezirke festgelegt, zur Sicherstellung einer bezirksübergreifenden Platzversorgung zusammen zu arbeiten.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt
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