Kindertagesbetreuung

Seit 2002 Sprachförderung für 96.500 hessische Kinder

Dreieich-Sprendlingen. Immer mehr Kinder in Hessen erhalten bereits frühzeitig Sprachförderung im Kindergarten.

09.05.2011

„Die frühe Sprachförderung von Kindern ist ein besonders Anliegen der hessischen Landesregierung. Sprache ist ein wichtiges Instrument, mit dem wir die Welt erfahren und hat großen Anteil an den späteren Bildungschancen der Kinder“, erklärte Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, heute anlässlich der Vorstellung des Handbuchs „Bewegte Sprache“ in Dreieich-Sprendlingen.

„Jedes fünfte Kind mit Deutsch als Erstsprache und jedes zweite Kind mit Migrationshintergrund im Vorschulalter weist Sprachauffälligkeiten auf. Daher hat das Hessische Sozialministerium gerne die Erstellung des Handbuchs ‚Bewegte Sprache‘ vom Deutschen Kinderschutzbund mit über 7.000 Euro unterstützt“, so Müller-Klepper.

In Hessen wurde bereits vor rund zehn Jahren damit begonnen, flächendeckend eine frühe Sprachförderung für Kinder einzurichten. „Das Förderprogramm des Landes stößt auf steigende Nachfrage“, so die Staatssekretärin. Seit dem Start im Jahr 2002 wurden mehr als 96.500 Kinder/Plätze im Vorschulalter bei der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse gefördert. Über 23.400 Erzieherinnen und Erzieher nahmen an den vom Land finanzierten Fortbildungen zur Sprachförderung teil. „Diese ‚Erfolgsgeschichte‘ setze sich fort. Für das laufende Jahr wurden schon 318 Anträge auf Förderung gestellt und über 15.300 Kinder/Plätze werden bereits durch zusätzliche Sprachfördermaßnahmen unterstützt und mehr als 3.000 Erzieherinnen und Erzieher nehmen an Fortbildungen zu Sprachförderkonzepten teil“, informierte Petra Müller-Klepper.

Das Handbuch „Bewegte Sprache“ des Deutschen Kinderschutzbundes vermittelt spielerisches Lernen, und ermöglicht es durch Bewegung Sprache zu erlernen und gegebenenfalls Sprachfähigkeit zu fördern. Hier wird der Bewegungsdrang der Kinder genutzt, um den Spaß an Kommunikation und einem guten Miteinander zu vermitteln.

Anträge zur Sprachförderung können beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden (Antragsformulare und Informationen unter www.rp-darmstadt.hessen.de). Antragsberechtigt sind alle Träger kommunaler, kirchlicher oder freier gemeinnütziger Einrichtungen. 

Mehr Informationen unter: www.rp-darmstadt.hessen.de

Quelle: Hessisches Sozialministerium

 

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