Kindertagesbetreuung

Schwesig: MV ist zu Beginn des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz gut aufgestellt

In Mecklenburg-Vorpommern ist seitens des Landes alles getan, um die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz ab dem 1. August 2013 zu gewährleisten. Eine erneute Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hat ergeben, dass der Rechtsanspruch erfüllt werden wird.

26.07.2013

Sozialministerin Manuela Schwesig sagte am Freitag in Schwerin: " 77 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren werden in Mecklenburg-Vorpommern in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson gefördert. Von diesen Kindern nutzen mehr als 70 Prozent einen Ganztagesplatz. Damit sind wir in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich hervorragend aufgestellt."

Im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird es eine zentrale Ansprechpartnerin geben, die Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen rund um den Kita-Platz zur Verfügung steht.

In den kommenden Jahren rechnet die Ministerin mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage. "Die gute Qualität des Angebots und die weiteren Verbesserungen im KiföG in Mecklenburg-Vorpommern machen das Angebot für die Kinder und ihre Eltern noch attraktiver."

In der kommenden Woche tritt das neue KiföG in Kraft. Kernpunkte sind darin die weitere Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:15 im Kindergarten und der Rechtsanspruch der Eltern auf die monatliche Entlastung bei den Elternbeiträgen um bis zu 100 Euro.

Künftig wird es weitere Verbesserungen geben. So werden aus Mitteln des Investitionsprogramms 2013-2014 voraussichtlich 642 Krippenplätze und 99 Tagespflegeplätze entstehen. Das Land plant ab 2014 mit einem eigenen Investitionsprogramm zusätzliche Kapazitäten für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.

Zum 1. August werden Eltern, die ihr Kind nicht in einer Kita oder von einer Tagespflegeperson fördern lassen möchten, die Möglichkeit haben, das von der Bundesregierung eingeführte Betreuungsgeld zu beantragen. Bislang liegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 44 Anträge vor. Das Betreuungsgeld kann bei den Außenstellen des LAGuS in Rostock, Schwerin, Stralsund oder Neubrandenburg beantragt werden. Entsprechende Anträge gibt es aber auch auf den Internetseiten des LAGuS.

"Diese geringe Zahl der Anträge zeigt, im Gegensatz zu der hohen Nachfrage nach Betreuungsangeboten, dass das Beziehungsgeld nicht auf die überwiegenden Bedürfnisse der Eltern eingeht und besser im Kita-Ausbau angelegt wäre", sagte Schwesig abschließend.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26.07.2013

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