Kindertagesbetreuung
Schwesig: Guter Tag für die Kinder in MV - KiföG-Novelle erreicht den Landtag
Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Manuela Schwesig, hat die Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes-Mecklenburg-Vorpommern (KiföG-MV) in den Landtag eingebracht. Damit hält die Landesregierung Wort und verbessert das Kita-Angebot im Land.
21.03.2013
"Wir wollen für unsereKleinsten das Beste. Mit der Novelle bringen wir Verbesserungen inder frühkindlichen Bildung auf den Weg", sagte Schwesig auf der Landtagssitzung.
Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wird die Fachkraft-Kind-Relation auf 1:16 verbessert, ab dem Schuljahr 2015/16 auf 1:15. "Die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern erfahren dann eine noch bessere individuelle Förderung", sagte die Ministerin.
Die Ministerin sprach sich dafür aus, dass der Landtag noch in seiner Sitzung im Juni die Novelle verabschiedet, so dass die Verbesserungen pünktlich zum Schuljahresbeginn umgesetzt werden.
Ein weiterer Teil der Novelle ist der Ausbau des Rechtsanspruches. Galt bislang ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem dritten Lebensjahr, so haben nun alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Platz.
Bereits zum 1. August 2012 war die Entlastung der Eltern bei den Krippengebühren von bis zu 100 Euro monatlich in Kraft getreten. In der Novelle des KiFöG ist diese Entlastung als Rechtsanspruch verankert. "Wo Angebot ist, besteht auch Nachfrage. Deshalb rechne ich damit, dass die weitere Entlastung bei den Elternbeiträgen auch zu einem weiteren Bedarf an Krippenplätzen führen wird", sagte Schwesig. Das Land ist in dieser Hinsicht gut aufgestellt. Die im vergangenen Jahr auf einer Umfrage des Deutschen Jugendinstitutes basierende Lücke von 2.500 Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern entspricht nicht der Realität. "Wir fragen momentan bei allen Kreisen und kreisfreien Städten den noch bestehenden Bedarf ab. Der kann nicht in Umfragen bei Eltern oder in Ministerien beziffert werden. Die Kommunen sind über die Situation vor Ort am besten informiert", so Schwesig weiter. Eine Abfrage im August 2012 hatte ergeben, dass der bereits heute bestehende Anspruch nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und der bundesgesetzliche Rechtsanspruch ab dem 1. August 2013 erfüllt werden.
Mecklenburg-Vorpommern belegt bundesweit einen Spitzenplatz in der Kitabetreuung. 95 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kita, in der Altersgruppe zwischen null und drei Jahren sind es 53,6 Prozent.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert im Jahr 2013 über die allgemeine Förderung insgesamt 108 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung. Dieses Geld wird für Betriebs- und Investitionskosten verwendet. Auf das einzelne Kind umgerechnet bedeutet das, dass ein Ganztagesplatz mit jährlich 1.283,16 Euro gefördert wird.
Mit den Mitteln für die Qualitätsverbesserung und der individuellen Förderung gibt das Land im Jahr 2013 159 Millionen Euro (inklusive 13 Millionen Euro des Bundes für Betriebskosten) für die frühkindliche Bildung aus.
Insgesamt bringen das Land, die Kommunen und die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern etwa 500 Mio. Euro jährlich für die Kindertagesförderung auf. Die 13 Mio. des Bundes für die Betriebskosten betragen demnach weniger als drei Prozent der Gesamtkosten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 20.03.2013
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