Kindertagesbetreuung
Schäfer: Haltlose Kritik der Bundesfamilienministerin gegenüber den Ländern zum U3-Ausbau
Die nordrhein-westfälische Familienministerin Ute Schäfer hat die Kritik von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gegenüber den Ländern zum U3-Ausbau auf das Schärfste zurückgewiesen: „Die Bundesfamilienministerin isoliert sich mit ihrer Kritik gegenüber den Ländern zunehmend."
17.10.2012
"Alle Länder haben über die Parteigrenzen hinweg im Bundesrat gemeinsam konstruktive Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von Betreuungsplätzen für Unterdreijährige beschlossen, und zwar einstimmig. Wir wollen damit erreichen, dass die Förderung eines erweiterten U3-Ausbaus zügig realisiert werden kann und keine bürokratischen Hürden dies behindern. Die Länder bekennen sich dabei klar zu ihrer Verantwortung auch für die Finanzierung,“ so Ministerin Schäfer weiter.
„Die Regelungen müssen möglichst unbürokratisch, pragmatisch und rechtssicher sein. Diesen Anforderungen genügt der Regierungsentwurf mit einem regelungswütigen bürokratischen Berichtspflichtensystem nicht“, sagte Schäfer. Die Berichtspflichten zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2013“ seien bereits in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2007 im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern angemessen geregelt.
„Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine Bundesministerin konsequent über eine gemeinsame Aufgabe von so herausragender Bedeutung das Gespräch mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern verweigert. Sie reagiert auf die ausgestreckte Hand der Länder und deren konstruktive Vorschläge mit sachlich völlig unzutreffenden politischen Attacken“, sagte Schäfer. Darüber hinaus sollte die Bundesfamilienministerin ihre Kraft dafür einsetzen, die Bundeskanzlerin und die Koalition von der Rücknahme des umstrittenen Betreuungsgeldes zu überzeugen. Diese Praxisferne sei insgesamt erschreckend.
Anstatt den Ländern und Kommunen den Kampf anzusagen, solle die Bundesfamilienministerin lieber einen neuen Krippengipfel einberufen. „Den verweigert sie den Ländern und Kommunen nun bereits seit zwei Jahren. Diese Gesprächs- und Kooperationsverweigerung der Ministerin sorgt bei allen Ländern und Kommunen seit langem für Kopfschütteln. Noch im Juni haben deshalb die Kinder- und Jugendminister einstimmig und parteiübergreifend ihre Forderung bekräftigt, dass es zur Beschleunigung des Ausbaus eines gemeinsamen, politisch abgestimmten Handlungsprogramms von Bund, Ländern und Kommunen bedarf.
Hintergrundinformationen
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Um die für NRW auf dem Bundeskrippengipfel 2007 vereinbarte landesdurchschnittliche Bedarfsquote von 32 Prozent erfüllen zu können, müssen insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stehen. Bis 2013 müssen demnach in Nordrhein-Westfalen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.
Auf dem Krippengipfel des Bundes 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, sich die Kosten für den U3-Ausbau zu teilen: Ein Drittel der Kosten sollte vom Bund, ein Drittel von den Ländern und ein Drittel von den Kommunen übernommen werden. Der Bund hat bislang Nordrhein-Westfalen für den Ausbau von U3-Plätzen bis 2013 rund 480 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Regierungswechsel 2010 keine eigenen zusätzlichen Landesmittel in den U3-Ausbau investiert. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat das Land ein eigenes Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 400 Millionen Euro aufgelegt, das in diesem Haushalt um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt wird.
Darüber hinaus wird das Land bis 2018 die Kommunen beim U3-Ausbau nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Davon werden nach derzeitigem Stand rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2012
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