Kindertagesbetreuung
Sachsen-Anhalts Sozialminister zeigt sich durch Bertelsmann-Studie irritiert
Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff hat die neue Bertelsmann-Studie zur Kinderbetreuung in Deutschland grundsätzlich als solides Datenmaterial begrüßt. Zugleich äußerte sich der Minister am Mittwoch in Magdeburg darüber verwundert, dass die Studie trotz akribischer Materialrecherche zu teils irreführenden Schlussfolgerungen gelangt.
03.02.2010
So unterzieht Bertelsmann die Betreuungsquoten in Ost und West einem direkten Vergleich, lässt dabei jedoch außer acht, dass die täglichen Betreuungszeiten sowie das Qualifikationsniveau des Kita-Personals in Ost und West völlig unterschiedlich sind.
Bischoff erklärte: „Mir ist ein Rätsel, wie Bertelsmann für Kinder in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen bessere Bildungschancen prognostizieren kann, obwohl die dortigen Ländergesetze gar keine Regelungen zur täglichen Mindestbetreuungsdauer beinhalten.“ In Bremen als dem in der Studie gekürten Spitzenreiter gilt ein gesetzlicher Anspruch von vier Stunden am Tag, ebenso in Niedersachsen, wo sich die Eltern laut Gesetz alternativ auch für einen Kinderspielkreis mit 15 Wochenstunden entscheiden können.
Bischoff stellte klar: „Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an bis zum Abschluss der sechsten Schulklasse gesetzlich garantiert. Für Kinder von erwerbstätigen Eltern gilt dieser Rechtsanspruch für eine Ganztagesbetreuung mit mindestens zehn Stunden täglich. Für Kinder von erwerbslosen Eltern garantieren wir ein tägliche Betreuung von mindestens fünf Stunden.“
Der Minister vermisst ebenso bei Bertelsmann eine aussagekräftigere Gegenüberstellung der länderspezifischen Definitionen für pädagogisches Fachpersonal. Bischoff betonte: „Fachpersonal in Sachsen-Anhalt, das sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, diplomierte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit der Schwerpunktausbildung Frühpädagogik.“ In nicht wenigen alten Bundesländern wird der Begriff des Fachpersonals viel weitreichender definiert. So kommen in Baden-Württemberg auch Kinderpflegerinnen und -pfleger, Krankengymnasten und Krankengymnastinnen oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutinnen und -therapeuten als Fachkräfte zum Einsatz.
Bischoff lud die Verantwortlichen für die Bertelsmann-Stiftung ein, sich in Sachsen-Anhalt ein „Bild von der wahren Kinderbetreuung“ zu machen. Der Minister betonte: „Wir garantieren eine Kinderbetreuung auf qualitativ hohem Niveau. Neben der Betreuung werden frühkindliche Bildung, Förderung und Erziehung groß geschrieben. Das Land schafft dafür den finanziellen und inhaltlich-konzeptionellen Rahmen.“ Der Minister nannte als ein Beispiel das bis 2013 laufende und mit rund 6,5 Millionen Euro finanzierte EU-Programm zur Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher, das in der Bertelsmann-Studie bei der Bewertung der Bildungsqualität keine Berücksichtigung fand.
Ebenso hat das Land zur Stärkung der frühkindlichen Bildung in diesem Jahr seine Förderung von Personalkosten um rund drei Millionen Euro für die Vor- und Nachbereitungsstunden von Erzieherinnen aufgestockt. Des Weiteren werden in diesem Jahr erstmals flächendeckend und für alle Kinder im vorletzten Jahr vor der Einschulung verbindlich Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen angeboten, für die zur Finanzierung des zusätzlichen Erzieherinneneinsatzes etwa 2,4 Millionen Euro aufgewendet werden. Insgesamt fördert das Land die Kinderbetreuung in diesem Jahr mit gut 165 Millionen Euro.
Hintergrund:
Zum Stichtag 1. Januar 2009 wurden in den landesweit rund 1.900 Einrichtungen gut 126.000 Mädchen und Jungen betreut - rund 28.000 von ihnen waren Krippenkinder im Alter bis zu drei Jahren, etwa 56.200 Mädchen und Jungen besuchten den Kindergarten. Die Hortbetreuung wurde von 42.000 Schulkindern wahrgenommen. Damit wurden etwa 54 Prozent aller Kinder im Alter von null bis drei Jahren sowie gut 95 Prozent aller Kinder von drei bis sechs Jahren und mehr als 58 Prozent aller Grundschulkinder in einer Tageseinrichtung betreut.
Laut Gesetz gelten für die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt folgende Betreuungsschlüssel: In der Krippe betreut eine pädagogische Fachkraft sechs Kinder, im Kindergarten dreizehn Mädchen und Jungen und im Hort 25 Schulkinder.
Quelle: Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt
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