Kindertagesbetreuung

Sachsen-Anhalts Kabinett gibt KiFöG-Entwurf zur Anhörung frei

Ein zentrales Projekt der schwarz-roten Koalition in Sachsen-Anhalt ist auf den Weg gebracht worden. Die Regierung befasste sich am Dienstag erstmals mit dem Entwurf für ein neues Kinderförderungsgesetz von Sozialminister Norbert Bischoff. Das Kabinett billigte den Entwurf und gab ihn zur Anhörung frei.

19.04.2012

Der <link http: www.sachsen-anhalt.de fileadmin elementbibliothek bibliothek_kinder_und_jugendliche dialog_kita _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf beinhaltet unter anderem eine Rückkehr zum Ganztagsanspruch auf Betreuung für alle Kinder. Bischoff dazu: „Mit der Einbringung der KiFöG-Novelle wird nun einer der Kernpunkte des Koalitionsvertrages umgesetzt. Kinder, deren Eltern erwerbslos sind, können zukünftig wieder das komplette Angebot der frühkindlichen Förderung wahrnehmen. Somit haben alle Kinder in Sachsen-Anhalt gleiche Bildungschancen von Anfang an, unabhängig von der sozialen Herkunft.“

Laut dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Stufenplan soll ab 1. August 2013 der Ganztagsanspruch für alle Kinder im Kindergarten und ein Jahr später zum 1. August 2014 der Ganztagsanspruch im Krippenbereich realisiert werden.

Zugleich strebt der Minister entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Abfederung von Elternbeiträgen für Mehrkindfamilien an. Mit der Ermäßigung bezahlen Eltern mit zwei oder mehr Kindern, die gleichzeitig betreut werden, künftig nur noch maximal 160 Prozent des Beitrages für das älteste Kind.  „So entlasten wir Mehrkindfamilien finanziell und ermöglichen den Eltern einen frühen Wiedereinstieg in den Beruf“ erklärte Bischoff.

Auch die Fachkräfte sollen entlastet werden. Um die hohe Betreuungsqualität zu gewährleisten, erhalten die Einrichtungen zusätzliche Stundenkontingente für die mittelbare pädagogische Arbeit, wie Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche oder die Leitungstätigkeit. Ab dem 1. August 2013 sind 2,5 Stunden je Erzieherinnenvollzeitstelle geplant, ab 1. August 2015 erhöht sich der Wert dann auf fünf Stunden pro Woche.

Damit der steigende Betreuungsbedarf gedeckt wird, können Absolventen neuer Studienrichtungen wie Kindheitspädagogik als Fachkräfte in Betreuungseinrichtungen arbeiten. Außerdem wird es Quereinsteigern mit pädagogischer Ausbildung und einschlägigen Erfahrungen im Betreuungsbereich ermöglicht, in den Einrichtungen tätig zu sein.

Für die Umsetzung der KiFöG-Novelle ergeben sich für das Jahr 2013 Mehrausgaben für Personalkosten in Höhe von 9,5 Millionen Euro. Diese steigen bis zum Jahr 2016 auf ca. 49 Millionen € an. Für die Entlastung von Mehrkindfamilien sind ab 2014 jährlich 4,2 Millionen € eingeplant.

Minister Bischoff: „Der vielschichtige und mehrmonatige Diskussionsprozess mit Fachexperten, Verantwortlichen von freien Trägern und Elternvertretern hat zu einem soliden Gesetzentwurf geführt. Es ist uns zwar nicht gelungen, alle Forderungen umzusetzen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird es in naher Zukunft jedoch eine spürbare Verbesserung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt geben -  für Familien mit Kindern und für Erzieherinnen in Einrichtungen gleichermaßen.“

Unter <link http: www.dialog-kita.sachsen-anhalt.de _blank external-link-new-window external link in new>www.dialog-kita.sachsen-anhalt.de sind der Gesetzentwurf sowie Fragen und Antworten zu den Neuerungen einsehbar. Zugleich können Bürgerinnen und Bürger in Kontakt mit dem Ministerium treten. Sozialminister Norbert Bischoff setzt seinen Dialog zur Kinderbetreuung fort.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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