Kindertagesbetreuung
Sachsen-Anhalt fördert Praktika für Quereinsteiger in der Kindertagesbetreuung
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive fördert das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes Vorpraktika für Quereinsteiger mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Wer in diesem Jahr ein Praktikum absolvieren möchte, sollte sich kurzfristig einen kommunalen oder freien Kita-Einrichtungsträger suchen und mit ihm einen Praktikumsvertrag schließen, der dann den Antrag auf Förderung stellt.
05.03.2020
Wer als Quereinsteiger eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher ab August 2020 plant, muss – soweit er nicht zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert hat – zuvor ein 600-stündiges Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung ableisten.
Dieses Vorpraktikum wird in den Jahren 2020 bis 2022 finanziell vom Land unterstützt. In diesem Jahr steht eine Förderung für 40 vergütete Praktikumsplätze zur Verfügung, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für 35 Plätze. Damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann, darf das Praktikum nicht vor dem 1. März 2020 begonnen worden sein.
Zuschuss des Landes
Die Zuwendung des Landes orientiert sich am TVAöD und beträgt für die gesamte Praktikumsdauer von maximal sechs Monaten voraussichtlich monatlich 1.450€, insgesamt also bis zu 8.700€. Der Entwurf der entsprechenden Richtlinie sieht vor, dass das Land diese Mittel an die Einrichtungsträger ausreicht, in denen die Praktikantinnen und Praktikanten ihr Vorpraktikum ableisten möchten. Die Kita-Einrichtungsträger dürfen diese Zuschüsse für die Zahlungen an die Praktikantinnen und Praktikanten und die mit dem Praktikumsvertrag verbundenen Arbeitgeberanteile verwenden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; liegen mehr Anträge vor, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Eingangsdatum des Antrags.
Förderkriterien
Wer in diesem Jahr ein Praktikum absolvieren möchte, sollte sich kurzfristig einen kommunalen oder freien Kita-Einrichtungsträger suchen und mit ihm einen Praktikumsvertrag schließen, appelliert das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Den Antrag auf Förderung kann nur der Träger einer Einrichtung stellen. Die Anträge sind für das Jahr 2020 an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration zu richten.
Gefördert werden nur Praktika von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Praktikantinnen und Praktikanten haben des Weiteren ein Gesundheitszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Erklärung vorzulegen, dass sie beabsichtigen, unverzüglich im Anschluss an das Praktikum eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.02.2020
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