Kindertagesbetreuung

Sachsen-Anhalt: Bilanz nach zwei Jahren neues Kinderförderungsgesetz

Das vor zwei Jahren in Kraft getretene neue Kinderförderungsgesetz habe sich nach Aussage von Sozialminister Norbert Bischoff bewährt. Nunmehr wird zum 1. August mit der Anhebung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich ein Schlusspunkt gesetzt.

29.07.2015

Das vor zwei Jahren in Kraft getretene neue Kinderförderungsgesetz hat sich bewährt. "Es wurden für Kinder, Eltern und Erzieher quantitative und qualitative Verbesserungen in Gang gesetzt. Die Verbesserungen sind messbar", erklärte Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch in Magdeburg. Nunmehr wird zum 1. August mit der Anhebung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich ein Schlusspunkt gesetzt. Das Erzieher-Kind-Verhältnis wird von bislang 1:6,666 auf dann 1:5,555 verbessert. Parallel dazu erhöhen sich zum 1. August die vom Land gezahlten monatlichen Pauschalen im Krippenbereich noch einmal erheblich von 223,88 Euro auf 314,92 Euro.

Bischoff betonte: "Das Kinderförderungsgesetz hat mit seiner Novelle im Kern für Kinder, Eltern und Erzieher drei Punkte inhaltlich neu geregelt."

  • Erstens gibt es für alle Kinder unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern wieder den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung.
  • Zudem sind mit der Verbesserung der Personalschlüssel im Kindergarten- und Krippenbereich Arbeitsentlastungen für Erzieher durchgesetzt worden.
  • Eltern von zwei und mehr Kindern in der Betreuung wurden außerdem bei den Kostenbeiträgen entlastet.

Für den Minister wichtig ist auch die verbindliche Anwendung des Bildungsprogramms Bildung elementar. Bischoff: "Die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt, das ist vorzeigbare frühkindliche Bildung, die den Vergleich zu anderen Ländern nicht scheuen muss."

Im Folgenden ein Fakten-Überblick zu Regelungspunkten.

Erstens: Rückkehr zum Ganztagesanspruch

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder wieder einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung unabhängig vom Sozialstatus der Eltern. Damit hat der Landtag die Weichen zu mehr Bildungsgerechtigkeit gestellt. Auch Kinder, deren Eltern keine Arbeit haben, haben einen uneingeschränkten Anspruch auf frühkindliche Bildung in der Kindertageseinrichtung. Ganztagesbetreuung heißt eine Betreuung von sieben Stunden und mehr.

Die Situation

Laut den aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes (Stichtag 1. März 2015) werden derzeit in den Einrichtungen 76.469 Kinder sieben Stunden und länger betreut. Das sind 54,71 Prozent aller betreuten Kinder. Im Vorjahr waren dies 75.233 Kinder oder 54,51 Prozent. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2013 und damit vor der Gesetzesänderung wurden 61.118 Kinder länger als sieben Stunden betreut. Das waren 44,71 Prozent aller Kinder in den Einrichtungen.

Das Fazit

Die Rückkehr zum Ganztagesanspruch hat dazu geführt, dass mehr Kinder länger als sieben Stunden betreut werden. Der Ganztagesanspruch für alle Kinder führte aber nicht dazu, dass alle Eltern ihre Kinder auch zehn Stunden und länger betreuen lassen. Im Durchschnitt werden die Kinder 37,1 Stunden pro Woche oder 7,4 Stunden pro Tag betreut. Der Wert entspricht auch dem aus dem Vorjahr. Vor der Gesetzesänderung lag der Wert bei 35,4 Stunden pro Woche und 7,1 Stunden am Tag.

Zweitens: Verbesserung der Personalschlüssel

Das Gesetz sorgt für verbesserte Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Der Personalschlüssel wurde stufenweise angehoben. Das heißt, mehr Erzieherinnen und Erzieher kümmern sich um die Kinder.

Die Situation

Im Kindergarten (3-Jährige bis zum Schuleintritt) hat sich der planerische Personalschlüssel bereits zum 1. August 2013 (also mit Einführung des Gesetzes vor zwei Jahren) von 1:14,625 auf 1:12,5 verbessert. Konkret laut Gesetz sind bis zum 1. August 2013 für jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt 0,068 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft aufzuwenden gewesen, ab 1. August 2013 dann 0,080 Arbeitsstunden.

Der planerische Personalschlüssel im Krippenbereich (bis 3-jährige) wird nunmehr jetzt zum 1. August 2015 von jetzt 1:6,666 auf dann 1:5,555 verändert. Konkret laut Gesetz sind bislang für jedes Kind unter drei Jahren 0,15 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft aufzuwenden, ab 1. August dann 0,18 Arbeitsstunden.

Das Fazit

Die Änderungen im Personalschlüssel und die höhere Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung haben dazu geführt, dass in den Einrichtungen deutlich mehr Frauen und Männer beschäftigt sind. Die Zahl der Beschäftigten mit Fachabschluss hat sich von März 2103 auf März 2015 um 1.279 Personen (8,8 Prozent) erhöht.

Drittens: Finanzielle Entlastung von Familien

Das Gesetz regelt eine finanzielle Entlastung von Mehrkindfamilien. Familien mit zwei oder mehr Kindern, die in Krippe und / oder Kindergarten betreut werden, zahlen nie mehr als 160 Prozent des Einzelbeitrages für das älteste Kind.

Die Situation

Für 2014 sind von den Kommunen (die die Kostenminimierung für die Eltern vorfinanziert haben) im Zuge einer Spitzkostenabrechnung gut zehn Millionen Euro (konkret 10,226 Millionen Euro) als Erstattung vom Land beantragt worden.

Das Fazit

Mit gut zehn Millionen Euro gab es eine immense Entlastung für Familien mit zwei Kindern und mehr. Ursprünglich war ein Jahresvolumen von Kostenerstattungen in Höhe von rund vier Millionen Euro prognostiziert worden.
Vor allem in den beiden Städten Halle und Magdeburg mit fast 1,5 und gut 1,2 Millionen Euro sowie im Landkreis Harz mit etwa 950.000 Euro und im Burgenlandkreis mit 822.300 Euro wurden stark Mehrkindfamilien entlastet.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.07.2015

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top