Kindertagesbetreuung

Saarländische Familienministerin stellt bundesweit einmaliges Projekt „Sprachscreening“ vor

Von links nach rechts: Familienministerin Monika Bachmann, Bundesstaatssekretär Josef Hecken, Prof. Dr. Ludwig Gortner, Dr. Karl Stiller

Monika Bachmann, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, hat am vergangenen Freitag im Universitätsklinikum in Homburg bei der Auftaktveranstaltung das bundesweit einmalige Projekt „Sprachscreening für Dreijährige“ zur Feststellung des Sprech- und Sprachstandes bei Kindern vorgestellt. Die Fachveranstaltung richtete sich an Kinder- und Jugendärzte, Erzieher, Logopäden und Lehrer.

12.03.2012

Als Gastredner konnte Josef Hecken, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gewonnen werden. Das Bundesfamilienministerium fördert das Projekt bis zum Jahr 2014 mit rund 340.000 Euro.

„Das Projekt ‘Sprachscreening für Dreijährige‘ ist ein hervorragendes Instrument zur Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern. Es besteht aus einer Sprachbeurteilung durch die Eltern und einer ärztlichen Diagnose. Werden dabei Sprachauffälligkeiten festgestellt, können frühzeitig Hilfen wie Sprachförderung oder Therapieförderung eingeleitet werden“, erklärt Familienministerin Bachmann, „das Sprachscreening ist freiwillig und kostenlos. Ich appelliere an alle Eltern im Interesse und zum Wohle ihrer Kinder von diesem Angebot Gebrauch zu machen.“

Um Sprach- und Sprechprobleme von Kindern früh zu erkennen führt das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport flächendeckend das Sprachscreening ein. Damit wird eine einheitlich standardisierte Grundlage für die Sprachstandsbeurteilung der Kinder geboten und umgesetzt. In einem ersten Schritt wurden alle Ärztinnen und Ärzte, die U-Untersuchungen durchführen, über das anstehende Projekt und seinen Ablauf informiert. In einem zweiten Schritt wird das Zentrum für Kindervorsorge am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der U 7a (34. bis 36. Lebensmonat) eine Einladung zum Sprachscreening an die Eltern versenden. Dies geschieht pro Kind maximal dreimal im Rahmen des Einladungs- und Erinnerungswesens. Die Einladung an die Eltern ist in sechs Sprachen übersetzt. Auf der Rückseite der Einladung befindet sich die Arztmeldung die mit einer ldentifikationsnummer versehen ist. Diese Arztmeldung müssen die Eltern zur Untersuchung mitbringen. Die ldentifikationsnummer gewährt größtmögliche Anonymität. Das Sprachscreening ist freiwillig und nur mit Einverständniserklärung der Eltern möglich. Liegt das Einverständnis vor, kann der Sprachbeurteilungstest (SBE-3-KT, SprachBeurteilungEltern KurzTest) den Eltern zum Ausfüllen ausgehändigt werden. Im Anschluss an den Kurztest beurteilt der Arzt die Sprach- und Sprechfertigkeiten des Kindes und füllt den Diagnoseteil der Meldung aus. Die Arztmeldung wird dann durch den Arzt an die zuständige Stelle im saarländischen Familienministerium gefaxt. Die Meldungen werden dort gesammelt und die Diagnosedaten in einer Datenbank aufgenommen, damit sie evaluiert werden können. Nur von den Eltern unterschriebene und von den Ärztinnen und Ärzten ausgefüllte Arztmeldungen werden dann mit jeweils 21 Euro honoriert.

Gefördert wird das bundesweit einmalige Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für einen Zeitraum von zwei Jahren. Bundesstaatssekretär Josef Hecken war eigens für die Auftaktveranstaltung ins Saarland gereist, um die Motivation des Bundes dieses Projekt im Saarland finanziell zu unterstützen darzustellen. Bundesstaatssekretär Josef Hecken: “Sprachförderung ist ein wichtiges Instrument, um für alle Kinder von Anfang an faire Chancen zu schaffen. Mit einer frühen Sprachförderung investieren wir in einen erfolgreichen Bildungsverlauf und damit in die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. Das Familienministerium fördert das Projekt Sprachscreening für Dreijährige als Modellprojekt, weil eine standardisierte sprachmedizinische Diagnose Kindern rechtzeitig die erforderlichen Therapien und Sprachförderung vermitteln kann. Besonders hilfreich ist eine solche Förderung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund.“

Quelle: Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport des Saarlandes

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