Kindertagesbetreuung

Rund 411.000 Euro für Kitas in Cottbus

Mit Fördermitteln in Höhe von 144.537,87 Euro wird die Sanierung der Kita „Spürnasen“ in Cottbus und damit die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 160.597,64 Euro.

17.12.2013

Mit Fördermitteln in Höhe von 266.000 Euro werden der Neubau eines Kleinkindhauses des Waldorfkindergartens Cottbus und damit die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 458.745 Euro.

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Brandenburgs Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. „Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen“, so Münch.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.

Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die bewilligten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungsprogramms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege – das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 17.12.2013

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