Kindertagesbetreuung
Rückkehr zum Regelbetrieb: Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
Mit dem Start ins neue Schuljahr naht auch die Erkältungszeit im Herbst und Winter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich vielerorts die Frage, wie der Regelbetrieb in Kitas und Schulen bei kommenden Erkältungswellen gestaltet werden kann. Wie lassen sich Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen von Corona-Symptomen unterscheiden und ab wann müssen Kinder zu Hause bleiben? Die einzelnen Bundesländer geben hierzu unterschiedliche Empfehlungen für Eltern, Schulen und Kindertagesstätten.
17.08.2020
Kinderärzte und Eltern wissen, dass sich eine banale Erkältung schnell mal zehn Tage halten kann. Manche Kinder dürften wohl gar nicht mehr in die Schule, wenn ein einfacher Schnupfen als Ausschlussgrund für den Unterricht gelten würde. Gleichzeitig sind die Schulen und Kitas ein kritischer Infektionsherd für das Coronavirus und unzureichende Vorsichtsmaßnahmen könnten zu neuen flächendeckenden Ansteckungen führen. Die Landesministerien stehen nun vor der Aufgabe, Richtlinien festzulegen, die einen ausreichenden Infektionsschutz gewährleisten und unnötigen Unterrichtsausfall vermeiden.
Bisher galten in vielen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, strenge Regelungen im Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kita-Kindern. Kinder mit Schnupfen durften oftmals die Kitas nicht besuchen. Dies stellte Eltern vor die Herausforderung der Kinderbetreuung und ließ Kritik an den Maßnahmen laut werden. Mit dem kommenden Schulstart sollen die Regelungen nun auch in diesen Bundesländern überarbeitet werden.
Wie wichtig es sei, das Wohl der Kinder und Eltern dabei nicht aus den Augen zu verlieren, betonte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Unser Ziel für den Regelbetrieb ab dem neuen Kindergartenjahr im September ist es, praktikable Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Wir müssen dabei den notwendigen Infektionsschutz gewährleisten, ohne die Kinder und Eltern mehr als notwendig zu belasten.“
Schnupfen oder Corona-Symptome?
Durch den häufig asymptomatischen Verlauf von SARS-CoV-2 sei es besonders schwierig, ein eindeutiges Krankheitsbild zu bestimmen, heißt es in den Pressemeldungen der Bundesländer. Dennoch ließen sich Symptome festmachen, die als Anzeichen für eine Corona-Infektion gelten können. Hierzu gehörten vor allem Fieber, Gliederschmerzen, ein trockener Husten, Atembeschwerden und die Störung des Geruchs- und Geschmacksinns. Bei diesen Krankheitssymptomen sollten Kinder zu Hause bleiben und die Empfehlungen des jeweiligen Gesundheitsamts beachtet werden. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist in den meisten Bundesländern aber noch kein grundsätzlicher Ausschlussgrund für einen Kita- oder Schulbesuch.
Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey betonte in einer Pressemitteilung am 10. August 2020 diesbezüglich: „Es sollen keine fiebernden Kinder in die Tagesstätte geschickt werden. […] Wir begrüßen aber auf der anderen Seite auch die Regelung, wie sie beispielsweise in Berlin getroffen wurde, dass eben nicht jede Schnupfnase automatisch dazu führt, dass ein Kind nicht in die Kita gehen kann.“
Aufmerksame Eltern gefragt
Eltern und Fachkräfte tragen daher eine besonders große Verantwortung im kommenden Schul- und Kitajahr: „Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle – Eltern, Ärzte, Pädagogen - ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha.
Empfehlungen der Bundesländer
Informationen der einzelnen Bundesländer zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden sich in der folgenden Übersicht.
[zuletzt aktualisiert am 12.08.2020]
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg: Broschüre als PDF
- Hessen: Corona-Schul-FAQ
- Mecklenburg-Vorpommern: Fliesschema als PDF
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: Eltern-Informationen als PDF
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Fließschema als PDF
- Thüringen
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