Kindertagesbetreuung

Rheinland-Pfalz stärkt Kindertagespflege in Unternehmen

Die Landesregierung möchte die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege ändern, um so diese Form der Kinderbetreuung zu stärken. So sollen Tagesmütter und Tagesväter in Zukunft Kinder nicht nur bei sich zuhause oder in den Räumen der betreffenden Familie betreuen dürfen, sondern auch in anderen geeigneten Räumen, außer in Kindertagesstätten.

07.02.2013

Einer entsprechenden Änderung des Kindertagesstättengesetzes hat der Ministerrat heute zugestimmt.

„Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kitas das zweite wichtige Standbein in der Kinderbetreuung. Diese familiennahe Betreuungsform ist gerade für Eltern sehr kleiner Kinder oder für diejenigen, die durch ihre Arbeitszeiten auf eine hohe Flexibilität angewiesen sind, oft eine gute Alternative zur Kita“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene Alt die Initiative ihres Ministeriums.

Mit der Gesetzesänderung eröffneten sich nun ganz neue Möglichkeiten zum Beispiel für Unternehmen, die gerne eine Tagespflegeperson fest anstellen möchten, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu machen. „Können die Kinder in kindgerechten Räumen in der Firma betreut werden, dann wäre das ein Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber, der so seine Attraktivität deutlich erhöht“, so Alt.

Das Ministerium rechnet damit, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige ab August 2013 kann durch einen Kitaplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.

Ministerin Irene Alt hat daher bereits im Frühjahr 2012 die „Offensive Kindertagespflege“ ins Leben gerufen, um für diese Form der Kinderbetreuung zu werben.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 05.02.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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