Kindertagesbetreuung

Rheinland-Pfalz: Gehalt für Erzieher in Hochschul-Kitas soll angepasst werden

Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten (Kitas) der Studierendenwerke an den Hochschulen sollen künftig finanziell mit den Kolleginnen und Kollegen in kommunalen Einrichtungen gleichgestellt werden.

29.02.2016

Das kündigte Wissenschaftsministerin Vera Reiß nach äußerst konstruktiven Gesprächen mit dem Fachbereichsleiter für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Landesbezirk der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Peter Schmitt, an.

Die im Jahr 2015 in den kommunalen Kindertagesstätten erstrittenen Gehaltsverbesserungen für dort beschäftigte Erzieherinnen und Erzieher haben zu einem Lohngefälle geführt gegenüber den Fachkräften in den Kindertagesstätten an den Hochschulen, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt werden. Eine spezielle Regelung im TV-L ermöglicht allerdings Zulagen, wenn auf Grund einer besonders angespannten Lage auf einem Teil-Arbeitsmarkt die dauerhafte Besetzung bestimmter Stellen gefährdet ist. In einer Einzelfallprüfung wird nun für die Erzieherinnen und Erzieher in den Hochschul-Kitas im Land jeweils ermittelt, wie hoch im entsprechenden Fall die Gehaltsdifferenz zu vergleichbaren Beschäftigten in kommunalen Kindertagesstätten ist. Dann erhalten sie Zulagen nach dem TV-L, die diese Differenz ausgleichen.

"Nachdem die Studierendenwerke uns eine solche Sondersituation bestätigt haben, können wir jetzt die Zulagen gewähren", unterstrich Vera Reiß nach Rückkopplung mit dem Finanzministerium. Peter Schmitt betonte: "Mich freut es besonders, dass jetzt zeitnah die Gehaltsunterschiede beseitigt werden können. Das ist ein sehr positives Signal der Landesregierung in die Kitas der Studierendenwerke."

Um den Erzieherinnen und Erziehern in den Hochschul-Kindertagesstätten auf lange Sicht Rechtssicherheit zu geben, hält Wissenschaftsministerin Reiß es für nötig, im Zuge einer Novellierung des Hochschulgesetzes in der nächsten Legislaturperiode das Problem der unterschiedlichen Bezahlung im Kita-Bereich grundsätzlich anzugehen. Ziel solle sein, bei den Gehaltsstrukturen dauerhaft Nachteile gegenüber den Beschäftigten in kommunalen Kindertagesstätten zu verhindern. Ein Schritt, den ver.di ausdrücklich begrüßt: "Unser Ziel ist es, die Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (S+E-Tabelle), die die Einkommen der kommunalen Erzieherinnen und Erzieher festlegen, auch für Studierendenwerke zu übernehmen", betont Peter Schmitt, der allerdings eine entsprechende Regelung im Rahmen des Tarifvertrags der Länder bevorzugen würde, weil dies dann alle Bundesländer binde.

Mit der Wissenschaftsministerin ist sich der Gewerkschafter einig: "Gute frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten an den Hochschulen sind uns sehr wichtig. Das nutzt den Beschäftigten an den Hochschulen genauso wie Studierenden. Qualifiziertes und engagiertes Personal ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. Und gute Arbeit muss nicht nur anerkannt, sondern auch entsprechend honoriert werden."

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz vom 22.02.2016

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