Kindertagesbetreuung
Rheinland-Pfalz führt Sozialfonds für bedürftige Kinder auch 2010 fort
„In Rheinland-Pfalz soll kein Kind wegen Geldmangels von der Mittagsverpflegung in seiner Kindertagesstätte ausgeschlossen sein. Wir dürfen nicht an der Bildung und Versorgung unserer Kinder sparen“, sagten Innenminister Karl Peter Bruch und Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen. Trotz des engen Landeshaushaltes gelinge es, den eigens dafür aufgelegten Sozialfonds im Jahr 2010 fortzuführen.
30.06.2010
Das Ministerium des Innern und für Sport stelle wie im vergangenen Jahr den Sozialfonds zur Unterstützung der Kommunen und deren Jugendämter bei den Kosten des Mittagessens in Kindertagesstätten für Kinder aus sozial bedürftigen Familien als freiwillige Leistung zur Verfügung, unterstrich Bruch: „Es werden 1,5 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfeien Städte in Rheinland-Pfalz durch das Innenministerium überwiesen.“ Auf Grundlage der durch die Bundesagentur für Arbeit und vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur erhobenen Daten wird die Auszahlung der Gesamtmittel für das Jahr 2010 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zum 1. Juli veranlasst.
Die Rückmeldungen aus den Kommunen seien sehr positiv, so Bruch weiter. 2009 seien durch den Sozialfonds fast 570.000 Essen finanziert worden, wovon mehr als 9.400 Kinder in mehr als 1.300 Kindertagesstätten profitiert hätten. „Mit den Regelungen zum beitragsfreien Besuch der Kindertagesstätten, dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, dem Ausbau der Ganztagsschulen und dem Sozialfonds belegen wir unsere kinder- und kommunalfreundliche Politik eindrucksvoll“, so der Innenminister.
Mit den freiwilligen Mitteln aus dem Sozialfonds des Innenministeriums will das Land Kommunen unterstützen. So soll Kindern, deren sozioökonomischer Hintergrund dies sonst nicht zuließe, die Möglichkeit gegeben werden, mit den ihnen für diesen Zweck als Sozialleistung zur Verfügung stehenden Mitteln von einem Euro pro Essen an der Mittagsverpflegung teilzunehmen. Die Mittelverteilung an die Kommunen erfolgt jeweils sowohl nach der Zahl der gemeldeten Mittagessen und dem für den betreffenden Landkreis festgestellten Grad der Hilfebedürftigkeit von Personen unter vierzehn Jahren nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
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