Kindertagesbetreuung

Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Landesregierung Rheinland-Pfalz sieht Kommunen in der Pflicht

Das Kinder- und Jugendministerium des Landes Rheinland-Pfalz weist den Vorwurf der Stadt Mainz zurück, das Land sei für den aktuellen Mangel an Kita-Plätzen in der Stadt Mainz verantwortlich. „Der Rechtsanspruch für Dreijährige besteht bereits seit Anfang 1996 und der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Zweijährige seit Mitte 2010.

09.05.2012

Das Land hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Vorfeld Vereinbarungen zum entsprechenden notwendigen Kita-Ausbau getroffen. Eine Bedarfsplanung durchzuführen und dann auch die notwendigen Plätze zu schaffen, ist aber Aufgabe der Kommunen“, stellte Ministerin Alt klar. „Zeit genug, diese Planung durchzuführen, hatten sie.“

Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Einjährige, der ab dem 1. August 2013 gilt, haben Bund und Länder 2007 eine  Verwaltungsvereinbarung für das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ getroffen.

Darin ist festgehalten, dass auf Grundlage der bundesweit geschätzten erforderlichen U3-Betreuungsquote von durchschnittlich 35% vom Bund 103 Mio. Euro bis einschließlich 2013 zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Grundlage hat das Land Rheinland-Pfalz mit den Kommunalen Spitzenverbänden gemeinsame Eckpunkte zur Förderung von Investitionen zum U3-Ausbau erarbeitet und unterzeichnet. Einvernehmlich wurden zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden Förderpauschalen für Neu- und Umbaumaßnahmen festgeschrieben. (Neubaupauschale, wenn eine U3-Gruppe mit mindestens 4 U3-Plätzen neu geschaffen wird: 55.000 Euro. Zusätzlich Neu- und Umbaupauschale je neuem U3-Platz von 4.000 Euro).

Das Land hat die vom Bund bis einschließlich 2013 zur Verfügung gestellten investiven Fördermittel bereits zu 97% bewilligt, die Kommunen haben allerdings bislang nur 60% der Mittel abgerufen. Das Land hat sich verpflichtet, weitere Fördermittel bis 2013 zur Verfügung zu stellen, falls die Bundesmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.

Kinder- und Jugendministerin Irene Alt sagte: „Die Bedarfsquoten sind regional sehr unterschiedlich.  Richtig ist aber auch, dass es Kommunen in Rheinland-Pfalz gibt, die ihre Bedarfsplanungen schon sehr frühzeitig an realen gesellschaftlichen Entwicklungen orientiert haben und bundesweit zu den Vorreitern eines bedarfsgerechten Ausbaus und damit einer kinder- und familienfreundlichen Politik zählen. Man sieht also: Wenn der politische Wille da ist, dann ist von kommunaler Seite ein bedarfsgerechtes Angebot zu stemmen.“

Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

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