Kindertagesbetreuung

Qualitätsoffensive für Kitas ohne klare Vorgaben – DJI-Direktor Rauschenbach im Interview

Qualitätsstandards würden zu einem Zufallsprodukt werden, kritisiert DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach mit Blick auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kita-Qualität. Im Interview spricht er über die geplanten Regelungen und die Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf des Gute-Kita-Gesetzes geäußert.

16.11.2018

Mit fünfeinhalb Milliarden Euro möchte das Bundesfamilienministerium in den nächsten vier Jahren die Kindertagesbetreuung verbessern. Das sieht das sogenannte Gute-Kita-Gesetz vor, das Anfang 2019 in Kraft treten soll. Der Bund knüpft die Mittel dabei nicht an einheitliche Vorgaben; Die Länder entscheiden selbst, wofür sie das Geld einsetzen. DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach warnt davor, dass Qualitätsstandards dadurch zu einem Zufallsprodukt werden.

DJI: Herr Rauschenbach, der Bund will fünfeinhalb Milliarden Euro in Kitas investieren, um Qualitätsverbesserungen zu ermöglichen. Wie beurteilen Sie das?

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach: Vom Grundsatz her ist es sehr begrüßenswert, dass sich der Bund in Sachen Kindertagesbetreuung finanziell engagiert. Die in Aussicht gestellten fünfeinhalb Milliarden Euro an Bundesmitteln sind ein stattlicher Betrag – und sie werden der Weiterentwicklung des deutschen Kita-Systems wichtige Impulse geben. Möglicherweise ist diese Summe langfristig ähnlich bedeutsam, wie es die vier Milliarden Euro waren, die der Bund zum Start in eine Ganztagsschuloffensive im Jahr 2003 zur Verfügung gestellt hatte. Dadurch wurde der Ausbau der Ganztagsschule als Bildungseinrichtung nachhaltig gestärkt. Ich bin zuversichtlich, dass dies bei den Kindertageseinrichtungen ebenfalls gelingt.

Der Gesetzentwurf legt keine bundeseinheitlichen Standards für eine gute Kita-Qualität fest, denn die Bundesländer sollen in der Wahl spezifischer Schwerpunkte frei sein. Ist das angemessen?

Wenn jedes Land das favorisieren darf, was ihm am wichtigsten erscheint – von der Kitagebührenbefreiung über die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte bis zur Verbesserung der Personalschlüssel –, ist am Ende eine Angleichung der Lebensverhältnisse und der Qualitätsstandards ein reines Zufallsprodukt. Aus fachlicher Sicht bleibt der Gesetzesentwurf bei der Frage, welche Art von Qualitätsverbesserung erreicht werden soll, zu defensiv – was aber den Ländern schon viel zu weitgehend ist. Man könnte auch sagen: Dass die Qualitätsstandards nicht präzise definiert werden oder im Konsens politisch ausgehandelt werden, ist der Preis des Föderalismus.

Das Gesetz soll auch Geringverdiener bei den Kita-Gebühren entlasten. Wird das funktionieren?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Elternbeiträge künftig ganz oder teilweise abgeschafft werden sollen, in jedem Fall aber deutschlandweit in Abhängigkeit von Einkommen und staatlichen Transfers gestaffelt werden. Letzteres wäre sozialpolitisch ausgesprochen sinnvoll und zugleich eine längst überfällige Klärung im derzeitigen Gebühren-Wirrwarr – nicht zuletzt, weil alle Eltern, die staatliche Transferleistungen (also Hartz IV und ähnliches) erhalten, dabei von den Kita-Gebühren gänzlich befreit werden sollen. Denn Kinder aus diesen Familien dürfen nicht aus finanziellen Gründen von einem Kita-Besuch abgehalten werden.

Reichen denn die vorgesehenen Bundesmittel, um die Kita-Qualität zu verbessern, wenn gleichzeitig weiterhin Plätze ausgebaut werden müssen und Personal fehlt?

Die fünfeinhalb Milliarden Euro, die der Bund zeitlich begrenzt zur Verfügung stellen will, werden für durchschlagende und umfassende Qualitätsverbesserungen kaum ausreichen. Deshalb müssen die Mittel über das Jahr 2022 hinaus verstetigt werden, wenn nachhaltige Erfolge erreicht werden sollen, ohne dass Länder und Kommunen auf den Folgekosten sitzen bleiben. Als weiteres ungelöstes Problem könnte sich der Umstand erweisen, dass die Länder nicht verbindlich zusagen müssen, mit dem Geld ausschließlich die Kindertagesbetreuung zu fördern. Hier wären klare Verpflichtungen der Länder zielführend, damit die Milliarden auch dort ankommen, wofür sie gedacht sind: im System der Kindertagesbetreuung.

Nicht ganz sicher bin ich mir schlussendlich, ob den Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden wirklich bewusst ist, vor welchen gewaltigen Herausforderungen das deutsche Kita-System in den nächsten Jahren stehen wird. Gestiegene Geburtenraten und die Tatsache, dass immer noch nicht allen Eltern Betreuungsplätze für ihre Kinder in dem Umfang zur Verfügung stehen, den sie sich wünschen, erfordern einen zusätzlichen Platzausbau. Dieser wird neben einer Qualitätsoffensive erheblichen Finanzbedarf nach sich ziehen. Angesichts solcher Herausforderungen von gesamtstaatlicher Tragweite und der zugleich gewachsenen Bedeutung der Kita als Bildungsinstitution kann es nur eine Maxime geben: Politisches Taktieren ist hier nicht mehr angebracht.

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf, den das Kabinett bereits verabschiedet hat, wurde am 5. November 2018 vor dem Familienausschuss diskutiert. Zu den geladenen Sachverständigen aus Wissenschaft, Politik und Fachpraxis gehörte Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Leiter der Kinderabteilung am Deutschen Jugendinstitut, der die Stellungnahme des DJI präsentierte.

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts (PDF, 210 KB) zum Entwurf des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz steht beim DJI zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2018 sowie zur Anhörung im Familienausschuss am 05. November 2018 finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Interview wurde beim Deutschen Jugendinstitut erstveröffentlicht, die Redaktion bedakt sich für die freundliche Genehmigung zur Übernahme.

Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V.

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