Kindertagesbetreuung

Qualifizierte Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren ermöglichen

Die Bundesregierung soll einen Rechtsanspruch auf qualifizierte Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren zeitnah verankern und danach perspektivisch auf alle Kinder bis zur Einschulung ausweiten.

20.02.2006

Nach Angaben des Pressedienstes des Deutschen Bundestages vom 09.02.2006:

Die Bundesregierung soll einen Rechtsanspruch auf qualifizierte Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren zeitnah verankern und danach perspektivisch auf alle Kinder bis zur Einschulung ausweiten.

Für Schulkinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müsse ein flächendeckender Aufbau von Ganztagsschulen angestrebt werden, heißt es weiter. Darüber hinaus soll gemeinsam mit den Bundesländern die Ausbildung von Erzieherinnen bis auf Fachhochschulniveau angehoben und die Umsetzung von Bildungs- und Erziehungsplänen durch flächendeckende Qualitätsinitiativen für Betreuungseinrichtungen verbessert werden. 

Die Bündnisgrünen begründen ihre Initiative mit einem steigenden Kinderbetreuungsbedarf für Familien in Deutschland. Sie erklären, die wenigsten Eltern die in den Genuss der geplanten Neuregelungen steuerlicher Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten kommen, seien in der Lage, einen angemessenen Betreuungsplatz zu finden. Während in den neuen Ländern für bis zu 40 Prozent aller Dreijährigen ein Betreuungsplatz existiere, gebe es in den alten Bundesländern nur für drei bis vier Prozent eine entsprechende Betreuung. Für viele junge Eltern sei es von großer Bedeutung, ihre Kinder in qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen aufgehoben zu wissen, mit bestmöglicher Förderung, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung. Um jungen Eltern ein Arbeiten und Leben mit Kindern zu ermöglichen, müsse ein qualifizierter Ausbau der Kinderbetreuungsangebote auch für unter Dreijährige Priorität haben.

 

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