Kindertagesbetreuung
Paritätischer stellt Konzept für Neuordnung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen vor
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Reform der Kita-Finanzierung und hat dazu ein ausführliches „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ vorgestellt. Demnach sollen die Länder verpflichtet werden, einheitliche Finanzierungsregeln einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden.
13.12.2017
Eine Reform der Kita-Finanzierung mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband an, um regionale Ungleichheiten zu beenden und in allen Regionen die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind und eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen. Sowohl was die quantitative Versorgung, insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, gleiche Deutschland einem Flickenteppich. Der Paritätische fordert daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden.
Kita-Finanzierung vielerorts nicht ausreichend
„Obwohl es einen individuellen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt und der Staat in der Pflicht ist, entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich. Das muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche unterlaufen oder Angebote der Kindertagesbetreuung vielerorts nur nach Kassenlage, nicht aber nach Bedarfslage finanziert werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. In der Praxis würden so die intensiven Bemühungen zum Ausbau und zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre konterkariert. „Die Vielfalt regional unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen führt dazu, dass es letztlich von der Postleitzahl abhängt, ob Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten oder nicht. Diese Willkür muss ein Ende haben“, so Hesse.
Mehr Planungssicherheit und Impulse für die Qualität
Von einer einheitlichen Umstellung auf das System der Entgeltfinanzierung seien neben mehr Planungssicherheit für die Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote zu erwarten. „Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden. Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die Finanzierung von Leistungen“, so Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers FRÖBEL e.V.. In den meisten Bundesländern seien die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel aufwenden müssen. „Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen systemwidrig und gehören abgeschafft“, so Spieker.
Das ausführliche „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ (PDF, 468 KB) findet sich in der Infothek des Paritätischen.
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. vom 12.12.2017
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