Kindertagesbetreuung

PARITÄTISCHER hält Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz für unzureichend

Vor dem Hintergrund des Thüringer Bildungsplans und den gewachsenen Erwartungen und Anforderungen an Kindertageseinrichtungen kommt der Fachberatung eine besondere Bedeutung zu.

25.01.2010

Aus Sicht des PARITÄTISCHEN Thüringen ist Aufnahme der Fachberatung in den Gesetzentwurf des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetztes (ThürKitaG) zu begrüßen. Nach Auffassung des Wohlfahrtsverbandes stecke auch hier, wie in anderen Punkten des Gesetzes, der Teufel im Detail. Der Aktuelle Entwurf übertrage den Jugendämtern nicht nur die Steuerung und Umsetzung der Fachberatung für Kindertagesstätten, vielmehr erhielten die örtlichen Jugendämter auch die finanziellen Mittel hierfür vom Land. „Selbstverständlich kann der PARITÄTISCHE Thüringen Fachberatung anbieten, allerdings müsste dieser seine Fachberatung selbst bezahlen“, sagt Reinhard Müller, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Thüringen. „Wenn wir die Aufgaben der Kinderbetreuung übertragen bekommen, dann müssen wir auch in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen und dazu gehört auch die Fachberatung“, ärgert sich Müller über die fehlende Zusage der Finanzierung von Fachberatung für Freie Träger durch das Land. Darüber hinaus sieht der PARITÄTISCHE auch die Steuerungsverantwortung klar beim Land. 

Das Ziel von Fachberatung ist die Herstellung und Sicherung einer hohen Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. „Hier stehen wir vor allem den Kindern und Eltern gegenüber in der Pflicht“, meint Müller. Fachberatung ist ein integraler Bestandteil des Systems. Der Freistaat hat die Entwicklung einer Trägervielfalt in Thüringen gefördert.

Aus PARITÄTISCHER Sicht kann diese Vielfalt nur erhalten bleiben, wenn sie sich auch in der Fachberatung widerspiegelt. Deshalb sei neben der Fachberatung öffentlicher Träger (37,5 Prozent) die Fachberatung freier Träger (54,8 Prozent) fest zu installieren, ist der Landesgeschäftsführer überzeugt. Wenn laut Gesetzesentwurf die Jugendämter die Fachberatung vorhalten sei zu befürchten, dass spezifische Ansprüche an die Fachberatung und Beratungsbedürfnisse kleinerer Träger hinten runter fallen. Ebenso sei davon auszugehen, dass die kommunalen Einrichtungen im Vordergrund stehen würden. Bereits 2003 habe die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter in ihrer Stellungnahme zur Fachberatung darauf hingewiesen, dass neben der Praxisberatung der Jugendämter auch Angebote, die von freien Trägern für deren eigenes pädagogisches Personal erbracht werden, nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zu fördern seien.

Der im SGB VIII gesetzlich formulierte Beratungsanspruch von Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen finde im ThürKitaG keine verbindlich gesetzliche Verankerung. Der PARITÄTISCHE vermisst Aussagen zur Finanzierung und Ausgestaltung des Anspruches auf Fachberatung für freie Träger. Der Bereich der Kindertageseinrichtungen sei ein Bereich in dem freie Träger eine tragende Rolle spielen. Dem sei in der Erarbeitung von Gesetzen auch Rechnung zu tragen.

Mit der Förderrichtlinie zur Implementierung des Bildungsplans habe das Land Thüringen erstmals trägerübergreifend Verantwortung für die Finanzierung von Fachberatung übernommen. „Hier verantworten wir zusammen mit den Jugendämtern, als gleichberechtigte Partner den laufenden Prozess. An diesen bisher positiven Erfahrungen und die Bedeutung der gemeinsamen Verantwortung lässt sich doch anknüpfen. Dazu gehört aber eine klare gesetzliche Grundlage zur Organisation, Qualifizierung und Finanzierung von Fachberatung insbesondere für freie Träger“, fordert Müller abschließend.  

Quelle: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.V. 

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