Kindertagesbetreuung
NRWs Ministerin Schäfer berichtet über Ergebnisse des zweiten Landeskrippengipfels
Familienministerin Ute Schäfer hat im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Düsseldorfer Landtags über die Ergebnisse des zweiten Landeskrippengipfels berichtet. „Gemeinsam mit Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen haben wir einen sehr konstruktiven Dialog über die Herausforderungen und Perspektiven beim U3-Ausbau für das kommende Jahr geführt“, sagte Schäfer.
06.09.2012
Als wichtigste Ergebnisse des mehrstündigen, intensiven Gesprächs mit allen Beteiligten bezeichnete die Ministerin
- die Fortsetzung der Arbeit der „Task Force U3-Ausbau“ im Familienministerium,
- die Einrichtung eines Stellenportals für Erzieherinnen und Erzieher auf Landesebene,
- eine übersichtlichere und einfachere Fassung der Raumempfehlungen für Träger, Bauherren und Architekten sowie
- eine noch engere verwaltungsinterne Zusammenarbeit zum Beispiel zur Beschleunigung von baufachlichen Angelegenheiten.
Dem Wunsch vieler Kommunen und Träger nach flexiblen Lösungen sei das Ministerium mit einem Verweis auf die geltende Rechtslage begegnet. „Wir haben auf dem Krippengipfel sehr deutlich gemacht, dass eine Flexibilisierung ausschließlich auf der Grundlage des geltenden Rechts möglich ist. Wir halten an den seit Jahren bestehenden, im Kinderbildungsgesetz verankerten Gruppen-Standards fest. Und die besagen: Wer mehr Kinder aufnehmen will, muss nicht nur entsprechend größere Räume vorweisen, sondern auch mehr Personal einstellen. Wir liegen im Bundesländervergleich beim Betreuungsschlüssel für die unter Dreijährigen mit an der Spitze. Und dabei soll es auch bleiben“, betonte Schäfer.
Von Seiten der Elternvertreter sei auf dem Krippengipfel darüber hinaus unter anderem angeregt worden, ein so genanntes Platzsharing zu ermöglichen und das Angebot dem Bedarf der Eltern nach mehr 25-Stunden-Betreuung anzupassen. „Die vom Landeselternbeirat gewünschte Möglichkeit, dass sich Eltern einen Betreuungsplatz teilen können, soll deshalb im Rahmen der Erprobungsklausel nach §25 des Kinderbildungsgesetzes geprüft werden“, erklärte Schäfer.
Außerdem habe sie die Krippengipfel-Runde über Signale vom Bund informiert, die darauf hindeuteten, dass die Bundesmittel, die im Rahmen des Fiskalpakts für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, auch für Maßnahmen verwendet werden können, mit denen bereits ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurde. Dafür hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund stark gemacht.
Hintergrundinformationen
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Um die für NRW auf dem Bundeskrippengipfel 2007 vereinbarte landesdurchschnittliche Bedarfsquote von 32 Prozent erfüllen zu können, müssen insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stehen. Bis 2013 müssen demnach in Nordhrein-Westfalen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.
Auf dem Krippengipfel des Bundes 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, sich die Kosten für den U3-Ausbau zu teilen: Ein Drittel der Kosten sollte vom Bund, ein Drittel von den Ländern und ein Drittel von den Kommunen übernommen werden. Der Bund hat Nordrhein-Westfalen für den Ausbau von U3-Plätzen bis 2013 rund 480 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Regierungswechsel 2010 keine eigenen zusätzlichen Landesmittel in den U3-Ausbau investiert. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat das Land ein eigenes Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 400 Millionen Euro aufgelegt, das in diesem Haushalt um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt wird.
Darüber hinaus wird das Land bis 2018 die Kommunen beim U3-Ausbau nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Davon werden rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.
Quelle: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 06.09.2012
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