Kindertagesbetreuung

Notenkopien in Kindergärten: Pauschalvertragsverhandlungen mit Bundesländern

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen stehen derzeit in Verhandlungen über einen Pauschalvertrag, der die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Kindergärten regelt.

15.11.2011

Auch sieben weitere Bundesländer haben Interesse an einer entsprechenden Vereinbarung angemeldet. Zuständig für grafische Vervielfältigungsrechte ist die Verwertungsgesellschaft VG Musikedition. 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt. Dies bedeutet, dass die GEMA für die VG Musikedition die administrative Durchführung der Rechtewahrnehmung übernimmt.

Durch die neuen Vereinbarungen mit den Bundesländern sollen nun unabhängig von der Trägerschaft alle Einzelverträge ersetzt werden, die die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Gegenstand der Verhandlungen ist eine Jahrespauschale, die künftig von den Ländern übernommen wird. Auch die Dokumentation der Kopien mittels einer repräsentativen Erhebung wird von den Bundesländern durchgeführt. Dies hat eine erhebliche administrative Entlastung der Kindergärten zur Folge und gewährleistet den Einrichtungen Rechtssicherheit beim Kopieren von Noten und Liedtexten.

Ergebnisse der Vertragsverhandlungen werden noch für das Jahr 2011 erwartet. Das Ziel besteht darin, ab 01.01.2012 die neuen Regelungen in Kraft treten zu lassen. Mit dem Freistaat Bayern haben die Verwertungsgesellschaften bereits im April 2011 einen Pauschalvertrag für das Kopieren von Noten in Kindertageseinrichtungen rückwirkend zum 01.01.2011 geschlossen.

In den vergangenen Monaten hat das Thema Notenkopien in vorschulischen Einrichtungen immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Leider wurde dabei oftmals auch irreführend berichtet, die VG Musikedition und die GEMA würden hohe Tantiemenbeträge für das Singen in Kindergärten verlangen oder das Singen gar verbieten. Die Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf das Kopieren von Noten und Liedtexten. Das reine Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen hat mit den Notenkopien meist nichts zu tun und ist somit natürlich auch weiterhin kostenfrei.

Aktuell hat es seitens der VG Musikedition und der GEMA eine Tarifanpassung im Bereich "Notenkopien in Kindergärten" gegeben. Ausführliche Tarif-Informationen sowie einen Flyer und eine Präsentation zum Thema finden Sie auf unserer Website unter: www.gema.de/kindergarten

Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Quelle: GEMA vom 10.11.2011

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