Kindertagesbetreuung

Nordrhein-Westfalens Kabinett beschließt 520 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von U3-Plätzen

Mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzlich will die Landesregierung NRW den Kommunen in den nächsten Jahren für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige (U3) in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen.

18.11.2010

Im Entwurf zum Nachtragshaushalt sind bereits 150 Millionen Euro für ein Sofortprogramm eingestellt. Darüber hinaus hat das Kabinett jetzt weitere 370 Millionen Euro im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zum Nachtragshaushalt beschlossen. Mit dieser Rücklage schafft die Landesregierung finanzielle Vorsorge nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster vom 12. Oktober 2010. Darin hatten die NRW-Verfassungsrichter der früheren Landesregierung bescheinigt, den Kommunen beim U3-Ausbau keine angemessene finanzielle Unterstützung geleistet und damit das Konnexitätsprinzip verletzt zu haben.

"Mit den zusätzlichen Mitteln wollen wir den dringend notwendigen U3-Ausbau, der von der ehemaligen Landesregierung über Jahre hinweg schlicht und ergreifend unterfinanziert war, endlich voranbringen und die Kommunen entlasten", erklärte die nordrhein-westfälische Familienministerin Ute Schäfer. Zu einer größeren finanziellen Unterstützung der Kommunen für den Ausbau der U3-Betreuung durch das Land gebe es keine Alternative. Das habe auch der Verfassungsgerichtshof in Münster mit seinem Urteil deutlich gemacht.

"Die Eltern in Nordrhein-Westfalen wollen und haben ab dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ihres Kindes. Dafür brauchen die Kommunen zusätzliche Mittel. Wir wollen mit ihnen gemeinsam im Rahmen der jetzt anstehenden Konnexitätsgespräche eine solide und verlässliche Finanzierung des Ausbaus vereinbaren. Deshalb muss das Land jetzt handeln", sagte Schäfer. Die Ergänzungsvorlage führe im Entwurf des Nachtragshaushalts nicht zum Anstieg der Nettokreditaufnahme über die nun beschlossenen 8,4 Milliarden Euro hinaus, betonte Schäfer weiter 

Die aktuelle Bundesstatistik für 2010, bei der die unter dreijährigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen jeweils im März eines Jahres erfasst werden, habe Nordrhein-Westfalen beim Ausbau der U3-Betreuung den letzten Platz im Bundesländervergleich attestiert. Das sei ein Armutszeugnis der ehemaligen Landesregierung, das sich auch bei der Zählung in rund 3 Monaten im März 2011 erneut bemerkbar machen werde. Die ehemalige Landesregierung habe auch für das bereits am 1. August 2010 begonnene Kindergartenjahr zu wenig Mittel in den Ausbau investiert. "Das werden wir jetzt ändern und dann endlich auch in der März-Zählung 2012 im Ländervergleich der Bundesstatistik deutlich aufholen", versprach die Ministerin.

Zu den 520 Millionen Euro im Einzelnen:

Das Sofortprogramm für den Ausbau von U 3-Plätzen in Höhe von 150 Millionen Euro des Nachtragshaushalts steht den rund 1.300 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, die zu den Härtefällen zählen. Die 1.300 Härtefälle waren durch einen plötzlichen faktischen Bewilligungsstopp der ehemaligen Landesregierung für bereits begonnene Maßnahmen zum Ausbau von U 3-Plätzen entstanden. Familienministerin Ute Schäfer hat heute die detaillierte Auflistung dieser Einrichtungen und ihrer Träger bekannt gegeben. Die Liste finded sich unter: http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=15123&fileid=43344&sprachid=1

Die im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zum Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossene Rücklage in Höhe von 370 Millionen Euro soll den Kommunen für den Ausbau von U3-Plätzen, die in den nächsten Jahren geplant sind, nach Abschluss der Konnexitätsgespräche zur Verfügung gestellt werden.

Herausgeber: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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