Kindertagesbetreuung

Niedersachsen: Weitere Stärkung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung

Eltern von Kindergartenkindern in Niedersachsen zahlen seit genau einem Jahr keine Gebühren mehr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung. Von der Beitragsfreiheit profitieren bis zu 220.000 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Auch in den nächsten Jahren möchte Niedersachsen weiter in die frühkindliche Bildung investieren.

12.08.2019

„Ein zentrales Ziel der Landesregierung war und ist, allen Kindern in Niedersachsen die gleichen Bildungs- und Teilhabechancen zu bieten – unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status der Eltern. Bildung darf kein Luxusgut sein. Mit dem Start der Beitragsfreiheit haben wir nicht nur die Bildungsteilhabe gestärkt, viele Eltern finanziell entlastet, sondern auch einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet“, so die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Die Beitragsfreiheit ist ein wichtiges, aber nicht das einzige Instrument, mit dem wir die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung stärken. Auch in den nächsten Jahren werden wir erheblich in die frühkindliche Bildung investieren.“

2020 bis 2023 über 6 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung

Alleine im laufenden Jahr 2019 sind hierfür 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. In der Mittelfristigen Finanzplanung soll dieser Betrag bis zum Jahr 2023 auf 1,6 Milliarden Euro ansteigen, sodass im Zeitraum von 2020 bis 2023 über 6 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereitgestellt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lag die verausgabte Summe bei 501,8 Millionen Euro.

Rund 110 Millionen Euro in 2018 für Beitragsfreiheit

Seit dem 1. August 2018 entfallen in Niedersachsen die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung. Für diese Maßnahme investierte das Land Niedersachsen rund 110 Millionen Euro in 2018. Im Jahr 2019 sind zirka 310 Millionen Euro vorgesehen, im Jahr 2022 lässt sich das Land die Beitragsfreiheit im Kindergarten 440 Millionen Euro kosten. Hintergrund ist die mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte schrittweise Erhöhung des Finanzhilfesatzes um jährlich einen Prozentpunkt, bis dieser ab Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 bei 58 Prozent liegt. Im ersten Jahr der Beitragsfreiheit im Kindergartenjahr 2018/2019 zahlt das Land einen erhöhten Finanzhilfesatz von 55 Prozent der Personalkosten. Mit diesem Schritt kam die Landesregierung dem Wunsch der Kommunen nach, die in der Vergangenheit üblichen Pauschalbeträge zur Abgeltung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres durch erhöhte Personalkostenzuschüsse abzulösen.

58 Millionen Euro aus dem „Gute-Kita-Gesetz“

Zusätzlich zu den Landesgeldern für die Beitragsfreiheit erhalten die Kommunen, deren Einnahmeausfälle nicht über die höhere Finanzhilfe kompensiert werden können, Mittel aus dem „Härtefallfonds“. Hierfür stehen Mittel von rund 58 Millionen Euro aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung bereit. Die Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 in 2019 bewilligt und ab diesem Jahr ausgezahlt.

Über das „Gute-Kita-Gesetz“ soll die Beitragsfreiheit bis 2022 auch für Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden, gefördert werden. 20 Millionen Euro sind für diese Maßnahme eingeplant. Bis Ende 2022 stehen insgesamt rund 526 Millionen Euro aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes für Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Davon sind 301 Millionen Euro u. a. für die Verbesserung des Personalschlüssels für die Förderung von Kindergartenkindern, die Gewinnung von angehenden Fachkräften über eine vergütete Beschäftigung sowie die Entlastung und Qualifizierung von Einrichtungsleitungen vorgesehen. Die Umsetzung dieses Kita-Paketes wird noch im Jahr 2019 über Richtlinien starten. Auch die Kindertagespflege soll über das „Gute-Kita-Gesetz“ anhand von Qualitätskriterien mit 147 Millionen Euro weiterentwickelt und gefördert werden.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 31.07.2019

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