Kindertagesbetreuung
Niedersachsen fördert Projektvorhaben für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule
Rund 1,78 Millionen Euro Fördermittel für Kindertagesstätten aus der Förderrichtlinie „BRÜCKE“ wurden bis jetzt bewilligt. Hiervon konnten 31 Projekte mit 834.000 Euro im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert werden. Insgesamt stellt Niedersachsen rund zehn Millionen Euro für Projektvorhaben für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule bereit.
23.08.2019
31 Projekte mit 834.000 Euro konnten im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert werden. Für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 wurden bisher 50 Projektanträge mit einem Antragsvolumen von rund 1,3 Mio. Euro gestellt, davon konnten bereits 30 Anträge mit insgesamt 943.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stellt das Land rund zehn Millionen Euro für Projektvorhaben für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule bereit.
Bestmöglicher Übergang in die Grundschule
„Wir freuen uns, dass bereits so viele kreative Projektanträge gestellt wurden, denn hiermit unterstützen wir die Kindertagesstätten bei der wichtigen Aufgabe, ihren Kindern den bestmöglichen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen“, betonte der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Ein gelungener Einstieg in die Grundschule ist die Basis für einen erfolgreichen Bildungsweg mit positiven Lernerlebnissen.“ Hierfür sei es notwendig, dass Kindertageseinrichtung und Grundschule eng miteinander kooperierten und die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen des einzelnen Kindes berücksichtigten.
Projekte dienen der Vorbereitung der Kinder auf ihre Einschulung
Mit der Förderrichtlinie „BRÜCKE“, die seit September 2018 in Kraft ist, werden Maßnahmen mit bis zu 56.000 Euro gefördert, die der Konzeption und Umsetzung durchgängiger bzw. anschlussfähiger Bildungsprozesse und Bildungsangebote dienen. Das Land übernimmt dabei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die von Kita und Grundschule gemeinsam geplanten Maßnahmen in Form von Projekten dienen der Vorbereitung der Kinder auf ihre Einschulung. Die Zuwendungen beziehen sich jeweils auf ein Projekt innerhalb eines Kindergartenjahres.
Die einzelnen Projekte können sich an verschiedene Zielgruppen richten, wie zum Beispiel Kinder, Eltern und Familien, Kita-Fachkräfte und Grundschullehrkräfte. Das Programm läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2022. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten.
Alle Informationen zur Richtlinie BRÜCKE stellt die Niedersächsische Landeschulbehörde zur Verfügung.
Quelle: Nds. Kultusministerium vom 20.08.2019
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