Kindertagesbetreuung

Neugestaltung der sprachlichen und elementaren frühkindlichen Förderung in Baden-Württemberg

Um Kinder mit Förderbedarf möglichst frühzeitig in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg eine Neugestaltung der sprachlichen und elementaren Förderung als Teil des Paktes für gute Bildung und Betreuung beschlossen. Damit will das Land Kinder mit Unterstützungsbedarf intensiver als bisher fördern.

16.08.2019

Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung zeigen, dass circa 30 Prozent der Kinder in den baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen sprachlichen Förderbedarf haben. Jeweils circa zehn bis 15 Prozent weisen eine noch nicht ihrem Alter entsprechende Entwicklung bei den mathematischen Vorläuferfähigkeiten und bei der sozial-emotionalen Entwicklung auf, etwa 25 Prozent in der Motorik. Um diese Kinder möglichst frühzeitig in ihrer Entwicklung zu unterstützen, hat das Land eine Neugestaltung der sprachlichen und elementaren Förderung als Teil des Paktes für gute Bildung und Betreuung beschlossen. Damit will das Land Kinder mit Unterstützungsbedarf intensiver als bisher fördern. „Mit der Neukonzeption wollen wir allen Kindern eine frühzeitige Unterstützung und damit auch einen guten Start in die Grundschule ermöglichen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, stellen wir die frühkindliche Förderung auf eine neue Basis. Jedes Kind, das zusätzliche Unterstützung benötigt, soll diese auch erhalten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Das neue Konzept „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri) startet bereits zum kommenden Kindergartenjahr.

Land stellt frühkindliche Förderung auf neue Basis

Zur Umsetzung der Konzeption in der sprachlichen und elementaren Förderung stellt das Land ab dem kommenden Kindergartenjahr dauerhaft – und unabhängig von Bundesmitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz – rund 34,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Sieben Millionen Euro davon kommen aus dem Pakt für gute Bildung und Betreuung neu hinzu. 27,5 Millionen Euro investiert Baden-Württemberg bereits jetzt jährlich in die frühkindliche Sprachförderung, unter anderem für das Programm „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ). Dieses, wie auch die Einschulungsuntersuchung und das Projekt Schulreifes Kind werden optimiert, erweitert und im neuen Konzept zusammengeführt. „Die kindliche Sprachentwicklung ist unmittelbar mit der Entwicklung der Motorik, der sozial-emotionalen Kompetenz, also der Fähigkeit, mit anderen Menschen und Gefühlen umgehen zu können, der Wahrnehmung und dem Denken verbunden. Es ist deshalb sinnvoll, die Diagnose und Förderung all dieser Kompetenzen unter einem Dach zusammenzufassen“, erläutert die Kultusministerin.

Drei Schritte zur optimalen Förderung

Um jedes Kind optimal fördern zu können, soll frühzeitig der Entwicklungsstand festgestellt werden. Für diesen ersten Schritt stehen den pädagogischen Fachkräften verschiedene strukturierte Beobachtungsverfahren zur Einschätzung des Entwicklungsstandes im ersten und zweiten Kindergartenjahr zur Verfügung. Ein zentraler Bestandteil ist die verbindliche Einschulungsuntersuchung, die wie bisher 24 bis 15 Monate vor der Einschulung erfolgt. Diese soll im Rahmen der Neugestaltung, was die Kompetenzbereiche mathematische Vorläuferfähigkeiten und Motorik angeht, überarbeitet werden. Zudem sollen die Ergebnisse der Untersuchung für die Eltern verständlicher dargestellt werden.

Neu ist, dass in einem zweiten Schritt alle Eltern bei einem festgestellten Förderbedarf des Kindes in einem durch die Kindertageseinrichtung verbindlich anzubietenden Entwicklungsgespräch über Fördermöglichkeiten informiert werden. Dabei dienen sowohl die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte als auch die Ergeb-nisse der Einschulungsuntersuchung als Grundlage. Vorbild dafür ist ein vom Projekt Schulreifes Kind weiterentwickelter „Runder Tisch“. An diesem „Runden Tisch“ nehmen Eltern, pädagogische Fachkräfte der Tageseinrichtung und nach Möglichkeit Kooperationslehrkräfte der Grundschulen sowie Vertreter des Gesundheitsamtes und von Frühförderstellen teil. „Ich lege großen Wert darauf, dass gemeinsam darüber entschieden wird, wie ein Kind optimal gefördert werden kann. Das Entwicklungsgespräch ist deshalb ein Angebot an die Eltern, gemeinsam eine optimale Förderung des eigenen Kindes zu besprechen“, betont Eisenmann.

Im Anschluss an das Entwicklungsgespräch soll als dritter Schritt eine gezielte Förderung erfolgen. Aufbauend auf die alltagsintegrierte Sprachbildung stehen entsprechend des Sprachförderbedarfs eines Kindes verschiedene Wege zur Verfügung: die intensive Sprachförderung plus (ISF+) und Singen-Bewegen-Sprechen (SBS).

Intensive Sprachförderung plus

Die intensive Sprachförderung plus vormals „intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) kann im Anschluss an das Entwicklungsgespräch, aber auch bereits früher erfolgen. Ab dem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten können Kin-der bis zum Schuleintritt eine Sprachförderung im Umfang von 80 Stunden pro Jahr erhalten. Das Land fördert diese Maßnahme mit 2.200 Euro pro Jahr und Gruppe. Ziel dieser Förderung ist, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder so weit zu verbessern, dass sie sich in der Tageseinrichtung und in der Schule verständigen und ihrem Alter entsprechend ausdrücken können. Zur Umsetzung der Konzeption werden Sprachförderkräfte ab dem Herbst 2019 mit einem landeseinheitlichen Qualifizierungsprogramm fortgebildet. Prof. Susanne Roux von der Pädagogischen Hochschule Weingarten hat dafür das Konzept „Mit Kindern im Gespräch“ entwickelt.

Singen-Bewegen-Sprechen

Eine weitere Möglichkeit zur sprachlichen Förderung für Kinder ab drei Jahren besteht mit dem Programm Singen-Bewegen-Sprechen (SBS). Mittels Singen, Bewegung und Rhythmik soll dabei die Sprachentwicklung verbessert werden. Auf Antrag des Trägers einer Einrichtung erfolgt in der Tageseinrichtung eine Förderung durch ein Tandem aus musikpädagogischer und pädagogischer Fachkraft im Umfang von 36 Stunden pro Jahr. Das Land Baden-Württemberg finanziert die Förderung mit 2.200 Euro pro Gruppe und Maßnahme.

Elementare Förderung

Kinder, die eine noch nicht dem Alter entsprechende Entwicklung bei den mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik, dem Umgang mit Emotionen oder den sozialen Fertigkeiten aufweisen, können im letzten Kindergartenjahr von einer elementaren Förderung profitieren. Die elementare Förderung wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt. Das Land unterstützt die Professionalisierung der Fachkräfte und die Umsetzung vor Ort durch eine Qualifizierungsoffensive in den genannten Förderbereichen. Außerdem werden die aus dem Projekt Schulreifes Kind bewährten Präventivklassen fortgeführt, bei denen Kinder von pädagogischem Personal gezielt unterstützt werden. „Wir bauen hier auf die verlässlichen Beziehungen auf, die vor Ort zwischen Grundschulen, Kindertageseinrichtungen, Trägern und weiteren Institutionen entstanden sind“, erläutert Kultusministerin Susanne Eisenmann.

Qualität der Angebote wird erhöht

Mit der Neugestaltung der frühkindlichen Förderung soll auch die Qualität der Angebote steigen. „Dass Fördermaßnahmen von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, ist für mehr Qualität unabdingbar. Deshalb führen wir eine landeseinheitliche Qualifizierung als Bedingung ein“, erklärt Eisenmann. Das bedeutet, dass Fördermaßnahmen nur dann finanziell vom Land Baden-Württemberg unterstützt werden, wenn diese von dafür qualifizierten Sprachförderkräften durchgeführt werden. Für die landeseinheitliche Qualifizierung der Sprachförderkräfte kommt das Land Baden-Württemberg ebenfalls auf.

Bislang waren außerdem die konkreten Inhalte der Sprachförderung nicht definiert. Mit der Neugestaltung der frühkindlichen Förderung legt das Land nun konkrete Förderinhalte fest, die an den vorher erworbenen sprachlichen Kompetenzen der Kinder ansetzen und durch die Förderung in Kleingruppen eine gezielte Unterstützung der Sprachentwicklung bewirken sollen.

Weitere Informationen

Die „Intensive Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) im Rahmen der „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ) haben im Jahr 2017/18 insgesamt 56.333 Kinder erhalten. Im Kindergartenjahr 2018/19 waren es rund 57.400 Kinder. Die Förderung mit dem Programm „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS) haben im Jahr 2017/18 insgesamt 20.262 Kinder erhalten, im vergangenen Jahr 2018/19 rund 21.000 Kinder.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 14.08.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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