Kindertagesbetreuung

Neue Richtlinien in Baden-Württemberg zur intensiven Sprachförderung im Kindergarten

Das Land Baden-Württemberg übernimmt ab September 2011 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen. Bisher wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-Württemberg Stiftung mit dem Programm „Sag mal was“ unterstützt.

08.07.2010

In der Verwaltungsvorschrift zur „Intensiven Sprachförderung im Kindergarten“ (ISK) treten im Vergleich zum bisherigen Programm „Sag mal was“ nun modifizierte Förderrichtlinien in Kraft. Es wird daher in Zukunft kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankeres Antragverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe zwischen 2.000 und 2.400 Euro sowie der zeitliche Förderumfang von 120 Zeitsunden bleiben erhalten.

„Mit der Übernahme der Finanzierung der Sprachförderung von Kindern im Kindergarten mit jährlich zehn Millionen Euro unterstreicht die Landesregierung ihren bildungspolitischen Leitsatz: 'Besser früh investieren statt spät reparieren' sehr deutlich. Die Sprachförderung im Kindergarten ist einer der zentralen Bausteine der frühkindlichen Bildung, der mittel- und langfristig entscheidend dazu beitragen wird, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu lockern“, sagte Kultusministerin Marion Schick. 

Weitere Informationen zum Thema ISK in Baden-Württemberg finden sich unter <link http: www.schule-bw.de vorschule isk _blank external-link-new-window external link in new>www.schule-bw.de/vorschule/isk/

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