Kindertagesbetreuung

MV weist Kritik der Linken zur Qualifizierungspraxis in der Kindertagespflege zurück

„Mecklenburg-Vorpommern ist laut Bundesverband für Kindertagespflege bundesweit vorbildlich bei der Unterstützung von Tagesmüttern und -vätern“, erklärte Staatssekretär Nikolaus Voss. So hilft MV als erstes Bundesland überhaupt zuständigen Jugendämter bei der Einführung von flächendeckenden Vertretungsmodellen und der 300-Stunden-Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB).

13.08.2018

Voss: „Die Arbeit der Tagespflegepersonen ist ein wesentlicher Bestandteil der Kindertagesförderung in unserem Land. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Absicherung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes. Deshalb haben wir viel in den vergangenen Jahren dafür getan, Standards in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen.“

So verwies Voss auf die für Teilnehmer kostenfreie Anschlussqualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB). „Tagespflegepersonen, welche bereits über die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung verfügen, können in 2018 und 2019 an der tätigkeitsbegleitenden 140-Stunden-Grundqualifizierung teilnehmen. Pro Person werden hier vom Sozialministerium 1.000 Euro brutto zur Verfügung gestellt“, sagte Voss.

Als zweiter Kritikpunkt wurden fehlende Freistellungs- und Vertretungsreglungen benannt, die entscheidend seien, um teilnehmen zu können. „Auch dieser Punkt ist nicht zutreffend. Das Land bietet verschiedenen Landkreisen seine Unterstützung bei der Erprobung und Einführung eines Modells zur zukünftigen Sicherstellung von Vertretungen bei Ausfall der Tagespflegeperson, z.B. wegen Krankheit, an. Die Kosten von 470.000 Euro werden vom Sozialministerium übernommen“, so Voss.

Profitieren sollen davon die fünf Landkreise und die Landeshauptstadt Schwerin, die bisher noch keine Vertretungssysteme installiert haben. Derzeit arbeiten sie gemeinsam mit allen Beteiligten an den Modellen.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Hansestadt Rostock haben bereits in der Vergangenheit aus ESF-Mitteln geförderte Vertretungsmodelle etabliert.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 10.08.2018

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