Kindertagesbetreuung

Mehr Qualität in rheinland-pfälzischen Kitas – „Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ unterstützt der Bund das Land Rheinland-Pfalz bei der Weiterentwicklung der Qualität in den rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten bis 2022 mit rund 269 Millionen Euro. Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten am 31. Oktober 2019 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Bildungsministerin Stefanie Hubig.

31.10.2019

Bei der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ am 31.10.2019 in der Staatskanzlei in Mainz sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich freue mich, die Landesregierung mit den 269 Millionen Euro aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützen zu können. Konkret investiert das Land mit den Bundesmitteln in einen besseren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte und starke Kita-Leitungen. Das heißt mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder, vor allem in Kitas mit besonderen Herausforderungen. Jedes Kind hat das Recht auf die besten Startchancen, genau dafür setzt Rheinland-Pfalz die richtigen Schwerpunkte.“

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ministerpräsidentin Dreyer betonte: „Rheinland-Pfalz ist das Bildungsland. Seit zehn Jahren ist bei uns Bildung von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei. Wir investieren jährlich rund 4,8 Milliarden Euro in Bildung, rund jeder vierte Euro unseres Landeshaushalts fließt in Bildung. Und das zahlt sich aus. In keinem anderen Bundesland hängt der Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft ab als bei uns. Das hat erst kürzlich der Bildungsmonitor 2019 belegt. Wir stehen für Durchlässigkeit, für Chancenvielfalt und für Bildungsgerechtigkeit. Und die beginnt bei den Kleinsten“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe das Kita-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen. „Wir schaffen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in dem es künftig einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Stück geben wird. Zudem verbessern wir die Qualität in unseren Kitas, in dem wir mehr Personal mitfinanzieren, Zeit für Leitung und Praxisanleitung ermöglichen sowie Erzieherinnen und Erzieher entlasten“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Kita-Qualität weiter ausbauen

„Wir werden die Qualität in unseren Kitas weiter ausbauen. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz erarbeitet und genau dafür werden wir auch die Gelder des Bundes einsetzen“, sagte Bildungsministerin Hubig. „Wir investieren vor allem in einen guten Betreuungsschlüssel, in qualifizierte Fachkräfte und in starke Kita-Leitungen. Wir berücksichtigen mit einem Sozialraumbudget die sozialräumlichen Besonderheiten von Kitas und ermöglichen beispielsweise Kita-Sozialarbeit oder Französisch-Sprachkräfte in grenznahen Gebieten. Wir fördern die sprachliche Bildung im Alltag, stärken die Beteiligungsstrukturen mit einem neuen Kita-Beirat, unterstützen die freien Träger mit mehr Geld zur Qualitätssicherung und alle Träger beim Ausbau der Kita-Küchen, damit sie einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen können. Jetzt gilt es, gemeinsam an der Umsetzung unseres Kita-Zukunftsgesetzes und damit verbunden des Gute-KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Mit starken Partnern auf allen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, wird uns das gelingen.“

Entscheidende Verbesserungen gemeinsam erreichen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig abschließend: „Wir freuen uns über die Bereitschaft des Bundes, die Länder zu unterstützen und umfangreich in unsere Kitas zu investieren. Denn entscheidende Verbesserungen im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse aller Kinder im Bundesgebiet erreichen wir nur gemeinsam. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für dieses wichtige Gesetz.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Rheinland-Pfalz vor allem in folgende Handlungsfelder:

  • Guter Betreuungsschlüssel: Das Personalbemessungssystem wird von einem gruppen- auf ein platzbezogenes System umgestellt. Damit stellt das Land eine einheitliche und transparente Personalbemessung sicher. Und weil nicht alle Kitas die gleichen Herausforderungen haben, werden mittels eines Sozialraumbudgets spezifische Sozialräume bei der Personalbemessung berücksichtigt und so strukturelle Benachteiligung überwunden.  
  • Qualifizierte Fachkräfte: Die Ausbildung wird attraktiver. Durch den Ausbau der vergüteten berufsbegleitenden Ausbildung und Zeit für die Praxisanleitung von Auszubildenden. Außerdem wird den Trägern ein Anreiz gegeben, Fachkräfte auszubilden: Denn Auszubildende werden künftig nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet.
  • Starke Kitaleitung: Alle Tageseinrichtungen erhalten ein verbindliches Leitungsdeputat. Bis zu 20 Prozent der Leitungszeit kann durch qualifiziertes Verwaltungspersonal erfüllt werden. Das entlastet die Einrichtungsleitungen und eröffnet zugleich Möglichkeiten zur Professionalisierung.
  • Kindgerechte Räume: Um einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen zu können, legt das Land ein Sachkostenprogramm zur Ausstattung von Küchen in den Tageseinrichtungen auf.
  • Förderung sprachlicher Bildung: In Rheinland-Pfalz ist die Landesregierung überzeugt, dass Sprachbildung und Sprachförderung alltagsintegriert erfolgen müssen. Deshalb sind in jedem Platz für Über-Zweijährige Personalstellenanteile dafür eingerechnet.
  • Netzwerke für mehr Qualität: Um eine Kindertageseinrichtung bestmöglich weiterzuentwickeln, müssen alle Protagonisten beteiligt sein. Deshalb gibt es den neuen Kita-Beirat, in dem Einrichtungsträger, Leitung, Fachkräfte und Eltern unter Berücksichtigung der Perspektiven des Kindes die wesentlichen Fragen der Einrichtung gemeinsam besprechen.
  • Verbesserung der Steuerung im System (Vielfältige pädagogische Arbeit): Freie Träger erhalten 4.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, um die Umsetzung der pädagogischen Konzeption zu unterstützen und die pädagogische Arbeit zu evaluieren. Damit wird zur Qualitätssicherung bei Einrichtungen in freier Trägerschaft beigetragen. Außerdem führt das Land ein webbasiertes Administrations- und Monitoringsystem ein und vereinfacht so das Zuweisungsverfahren des Landes und notwendige Datenerhebungen.

Über das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen zum Gute-KiTa-Gesetz finden sich auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2019

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