Qualifizierung
Mehr Qualität in Niedersachsens Krippen
Mit bis zu 1 Million Euro unterstützt das Land Niedersachsen Kräfte in Kindertageseinrichtungen bei der berufsbegleitenden Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
27.02.2015
Kräften in Kindertagesstätten, die bisher die Qualifikationsanforderungen als Fachkräfte nach dem niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder nicht erfüllen, aber die Zugangsvoraussetzungen für den Quereinstieg mitbringen, soll mit der Maßnahme eine berufliche Perspektive in der frühkindlichen Bildung gegeben werden.
Hintergrund ist die Finanzierung der "dritten Kraft" in Krippengruppen: Seit dem 01. Januar 2015 gewährt das Land für eine regelmäßig in einer Krippengruppe tätige dritte Kraft Finanzhilfe zu den Personalkosten. Durch die Gewährung der Finanzhilfe wird der Personalschlüssel in Krippengruppen verbessert und die Qualifikation von dritten Kräften auf dem Niveau von staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik gesichert. Damit leistet das Land einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Qualität im frühkindlichen Bereich. Um bestehende Arbeitsverhältnisse von dritten Kräften nicht zu gefährden, wurde ein Bestandsschutz zur verbindlichen Einführung der dritten Kraft ab dem 1. August 2020 zugesichert.
"Dieses Personal kann sich jetzt weiterqualifizieren und dabei unterstützen wir gerne", betont die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. "Das ist eine große persönliche Chance für die Beschäftigten und eine qualitätsfördernde Maßnahme für die Einrichtungen. Damit gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur bestmöglichen frühkindlichen Bildung und Betreuung unserer Kleinsten in Niedersachsen."
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung mit dem Einstieg in die Klasse 2 zur Sozialassistenz dauert 18 Monate und soll zum 03.September 2015 und zum 01. Februar 2016 beginnen und insgesamt bis zu 220 Ausbildungsplätze in Teilzeit ermöglichen. Teilnehmerinnen oder Teilnehmer erhalten einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro und die Erstattung des Schulgeldes, soweit dies an einer staatlich anerkannten Schule in freier Trägerschaft erhoben wird.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für diese Qualifikationsmaßnahme in Höhe von 1 Million Euro in dem laufenden Haushaltsjahr sind dem Kultusministerium auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt worden.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 26.02.2015
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