Kindertagesbetreuung

Mehr Qualität in Berlins Kitas - weniger finanzielle Belastungen

Der Berliner Senat hat Stellung zum Fraktionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Einführung der Kitagebührenfreiheit sowie der Steigerung der Kitaqualität bezogen.

03.03.2016

 "Mit dem neuen Kita-Förderungsgesetz geht Berlin wegweisende Schritte für mehr Chancengerechtigkeit und eine weitere Qualitätssteigerung des Berliner Kita-Systems", sagt Jugendsenatorin Sandra Scheeres. "Wir verbessern den Personalschlüssel in den Kitas und schaffen die Kita-Gebühren komplett ab. Berlin wird damit das erste Bundesland mit gebührenfreien Kitas. Wir verfolgen konsequent den Dreiklang von Kita-Ausbau, Qualitätsverbesserungen und Gebührenbefreiung."

Die finanziellen Mittel für diese Verbesserung der Qualität und der Abschaffung der Beiträge wurden mit dem Doppelhaushalt 2016/17 zur Verfügung gestellt.

Dreistufige Umsetzung der Beitragsfreiheit

Der Vorschlag zur Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit sieht eine dreistufige Umsetzung vor, die zum Kita-Jahr 2016/17 mit dem 4. Jahr vor der Einschulung startet. Die letzte Stufe der Einführung wird mit dem Beginn des Kitajahres 2018/2019 erreicht. Die Eltern werden im Jahr 2016 damit um 12,5 Millionen Euro und im Jahr 2017 auf 41,3 Millionen Euro entlastet.

Verbesserung des Personalschlüssels

Für die Verbesserung des Personalschlüssels in allen Berliner Bezirken stehen im Doppelhaushalt 2016/17 insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. "Damit erreichen wir schrittweise bis zum 1. August 2019, dass im Bereich der unter Dreijährigen eine Fachkraft ein Kind weniger betreuen muss", erläutert Senatorin Sandra Scheeres.

Eine weitere Verbesserung stellt aus Sicht des Senats die Erhöhung des Stellenanteils für Kitas in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen dar (Doppelhaushalt 2016/2017 11,5 Millionen Euro). Gleichzeitig sollen die Gebiete ausgedehnt werden, die unter diese Kategorie fallen. Durch diese Maßnahmen werden mit dem Personalzuschlag rund 14.000 Kinder mehr erreicht als bisher.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 01.03.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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