Kindertagesbetreuung

Mehr Flexibilität für Sachsens Kommunen bei Kita-Bauförderung

Das Kabinett des Freistaates Sachsen hat heute durch eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift für die Kommunen mehr Flexibilität beim Bau und der Sanierung bei Kitas und Krippen geschaffen. Förderfähig sind in Zukunft auch Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Gesundheitsschutzes für die pädagogischen Fachkräfte, für die energetische Sanierung sowie die Einrichtung von Küchen bzw. Kinderküchen.

27.03.2012

Mit der neuen Förderrichtlinie entfallen auch die Regelungen zu den bisherigen Kostenobergrenzen pro geförderten Platz. Außerdem erhalten Kommunen, die besonders energieeffizient und damit umweltbewusst bauen bzw. sanieren einen Bonus. Sie bekommen einen um 5 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz.

Die neue Kultusministerin Brunhild Kurth machte deutlich, dass der Bau und die Sanierung von Kitas und Krippen Pflichtaufgabe der Träger sei. „Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mit einer Förderung von 75 Prozent im Krippenbereich und mit 50 Prozent für Kitas und Hort. In diesem Jahr stehen insgesamt 20,7 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 16,2 Millionen Euro für den Ausbau von Krippenplätzen und 4,5 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung von Kindertagesstätten“. Die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen in den Städten und Gemeinden bleibt auch weiterhin Fördergegenstand.

Seit 2008 hat der Freistaat für rund 2.800 sächsische Kindertageseinrichtungen 81 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Hinzu kamen Bundesmittel in Höhe von ca. 65 Millionen Euro. Mit diesen Fördermitteln konnten 3.480 Projekte unterstützt und 183.400 Plätze gefördert werden, 21.500 Plätze entstanden neu.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport

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