Kindertagesbetreuung
Mehr Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Baden-Württemberg
Um dem steigenden Fachkräftebedarf in den Kindertagesstätten gerecht zu werden, hat der Landtag einstimmig eine Modernisierung des Kindertagesbetreuungsgesetzes beschlossen.
10.05.2013
Die Landesregierung verbessert die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb fördern wir den Ausbau der Kinderbetreuung im Land. Zudem tritt zum 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten-Platz in Kraft. Die Folge: Es gibt es einen steigenden Bedarf an Fachkräften in den Kitas. Um der Nachfrage gerecht zu werden, hat der Landtag deshalb das Kindertagesbetreuungsgesetz modernisiert.
Der Beschluss sieht vor, dass Kitas künftig aus einem erweiterten Katalog an pädagogisch qualifizierten Fachkräften auswählen können. So können sich nun etwa auch staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrer in den Kitas bewerben.
Modernisierter Fachkräftekatalog
Der mit dem Beschluss modernisierte und erweiterte Fachkräftekatalog im Kindertagesbetreuungsgesetz legt fest, über welche Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber für Tätigkeiten als Fach- oder Leitungskraft in Kitas verfügen müssen. Beispielsweise haben sich, aufgrund der gestiegenen Nachfrage, in Baden-Württemberg in den letzten Jahren neue Bachelor-Studiengänge wie „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ etabliert, deren Absolventinnen und Absolventen die neue Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“ führen. Deshalb wurde diese Bezeichnung nun in den Fachkräftekatalog für die Kitas aufgenommen.
Mit der Aktualisierung des Fachkräftekatalogs reagiert man sowohl auf das immer differenziertere Angebot von qualifizierten Fachkräften als auch auf den immer drängender werdenden Fachkräftebedarf in den Kitas.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 08.05.2013
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